Gurtbefreiung - "Ausweis" <-> "Bescheid"

Hallo

Mir wurde eine Gurtbefreiung mittels Bescheid aufgrund eines Attestes von der Straßenverkehrsbehörde genemingt.Mir wurde eine Gurtbefreiung mittels Bescheid aufgrund eines Attestes von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt.
Soweit so gut.

Leider hatte der Sachbearbeite recht wenig Ahnung, da er zum einen neu auf dieser Stelle ist und ein solcher Antrag in unsere kleine Stadt nicht häufig gestellt wird. Darum müsste er sich auch erst informieren. In anderen Städten kann man den Ausweis bei persönlichem Antrag gleich mitnehmen (wie im Internet zu lesen ist).
Kurz: mir wurde der Ausweis quasi verweigert mit der Begründung, Zitat: „der Bescheid reiche aus, war bei der zuvor auszustellenden Behörde (Ordnungsamt) auch so“.

Mein Frage was kann ich machen ?

Schließlich ist der „graue Gurtbefreiungsausweis“ ja ein offiziellen Dokument, welche Bundesweit ggf. sogar in andere Länder (freiwillig), da mehrsprachig, anerkannt wird. Dafür ist er ja auch da.
Schließlich trägt ja auch keiner den Bescheid seines Behinderten Ausweis mit sich herum, sondern nur den Ausweis selbst, oder ähnlich, bei Berichtigung des blauen Parkausweises wird ja auch nicht die Berichtigung/Bescheid sondern ausschließlich der Parkausweis selbst ausgelegt.

Deshalb mein Frage, gibt es hier Vorschiften oder Gesetze mit denn ich den Sachbearbeiter konfrontieren kann.

Bitte keine Diskussion über Sinn oder Sicherheit der Gurtbefreiung generell

Vielen Dank im Voraus
Tom

Antworten

  • Meines Wissen nach ist das generell eine "KANN-Bestimmung" und somit obliegt es dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle hier ein Schriftstück / Dokument oder Ausweis auszustellen. Am Ende ist der Sachbearbeiter verantwortlich, in der Abwägung von Sicherheit ..Laber.. Laber...laber" jemand von der Gurtpflicht zu befreien mit den entsprechenden Auflagen.

    Gruß
    rollispeedy
Diese Diskussion wurde geschlossen.