Behindertentestament
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Gilt das auch für eine behinderte Person, die nach dem BVG entschädigt wird und sonderfürsorgeberechtigt ist?
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Antworten
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In der Schweiz sind die Gesetze zum Thema Testament und Erben im ZIVILGESETZBUCH ZGB und im OBLIGATONENRECHT OR geregelt. Ich nehme an in Deutschland gilt das selbe .
Grundsätzlich gilt wenn du nicht entmündigt worden bist , darfst du ein Testament verfassen. Das hat sich aber eben an die Gesetzen zu halten . Es gibt Pflichtteile du kannst zum Beispiel nicht dein gesamtes Vermögen einem Katzenheim spenden wenn berechtigte Erben vorhanden sind . Ob du das Testament auf Klopapier oder ein schockoladeeinwickelpapier schreibst spielt keine Rolle Wichtig sind Datum und Unterschrift .
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