Gilt das auch für eine behinderte Person, die nach dem BVG entschädigt wird und sonderfürsorgeberechtigt ist?
In der Schweiz sind die Gesetze zum Thema Testament und Erben im ZIVILGESETZBUCH ZGB und im OBLIGATONENRECHT OR geregelt. Ich nehme an in Deutschland gilt das selbe .
Grundsätzlich gilt wenn du nicht entmündigt worden bist , darfst du ein Testament verfassen. Das hat sich aber eben an die Gesetzen zu halten . Es gibt Pflichtteile du kannst zum Beispiel nicht dein gesamtes Vermögen einem Katzenheim spenden wenn berechtigte Erben vorhanden sind . Ob du das Testament auf Klopapier oder ein schockoladeeinwickelpapier schreibst spielt keine Rolle Wichtig sind Datum und Unterschrift .