Hallo zusammen,

Und zwar es geht um mein KFZ-Hilfe Antrag..

Habe alle Unterlagen an das Arbeitsamt geschickt, die meinen jetzt, dass das Einkommen von meiner Frau mit berücksichtigt wird.. das haben die mir aber vorher nicht gesagt.. und habe im netz gelesen, dass das wohl nicht so ist?

Wie ist es jetzt wirklich?

Danke schonmal im Voraus..

Antworten

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  • Die Grundlage der Entscheidung ist die Form des Antrages.
    Einen belanglosen und ohne Begründung gestellter Antrag auf Kfz-Hilfe fällt ein gestellter Antrag in den allgemeinen Bereich der regulären Sozialhilfe.
    Das heißt, es wird nach den wirtschaftlichen Bedarfsgemeinschaft geurteilt (Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft) und kann somit rechten sein.

    Dennoch würde ich es mit einem Widerspruch versuchen und um Akteneinsicht bitten. Lass dich daher weiter juristisch vertreten, sofern der Antrag aus deiner Sicht begründet ist.
    Es kann ggf. dennoch möglich sein, wenn der Antrag durch einen anderen Kostenträger entschieden werden müssen.
    Die Agentur hätte dann den Antrag eventuell weiter reichen müssen oder diesen nach anderen Kriterien entscheiden müssen.
    § 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - nicht nur die Bundesagentur für Arbeit oder Job-Center (Sozialhilfeträger) ist ein Kostenträger!

    Da kann jedoch nur ein Jurist, Sozialverband oder Vergleichbares dir weiter helfen.

    Gruß
    rollispeedy
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