SB Ausweiss u. Merkzeichen

Hallo
Was passiert ,möchte man auf eigenen Wunsch Merkzeichen im SB Ausweiss( unffristet seit längerem bestehend)und BGrad entfernen bzw.harabstufen lassen(GesundheitsVerbesserung)?Neubegutachtung ect?Ist es richtig ,das man als Betroffener selber bestimmen kann, welche Behinderung bzw. Merkzeichen im SB Ausweiss auch vermekt werden?
Dank für Information

Antworten

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  • Es wäre mal nett, wenn du mal darlegst, wie man auf so eine Frage kommt! Andere kämpfen um jede Anerkennung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.

    - in "freiwilliges herabsetzen des Schwerbehindertenstatus bei einem bereits festgestellten Status" , gibt es nicht außer er wird durch aktuelle Befundberichte niedriger ermittelt.
    - Der Antragsteller hat keinen Einfluss auf die Ermittlung des GdB, außer er wirkt nicht ausreichend bei der Ermittlung mit
    - Du hast die Möglichkeit, deinen gültigen "Schwerbehindertenausweiß" samt Bescheid für ungültig erklären zu lassen (abgeben des Schwerbehindertenausweis), so das du nicht mehr die Vorzüge und unter den Schwerbehindertenrechten (SGB IX) unterliegst. (Verzicht auf alle Vorteile für schwerbehinderte Menschen: z.B. erhöhter Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Rente nach dem SGB IX oder oder). Dem Arbeitgeber kann man "Wahrheitsgemäß" mitteilen, das man keinen Schwerbehindertenausweis hat. Heißt aber nicht, wenn der Arbeitgeber nachfragt, ob eine Behinderung vorliegt, das man "Nein" sagen darf.
    - Bei einem Antrag kann man das begehren nach einem "Merkzeichen" mitangeben, ob er gewährt wird, liegt an der Ermittlung des GdB.

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo rollispeedy,

    rollispeedy hat geschrieben:
    Es wäre mal nett, wenn du mal darlegst, wie man auf so eine Frage kommt! (...)


    Hat er doch. Es gab eine "Gesundheitsverbesserung". Ist doch toll und darüber hinaus fair, wenn er unnötige Nachteilsausgleiche nicht weiter beanspruchen will. 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:

    Hat er doch. Es gab eine "Gesundheitsverbesserung". Ist doch toll und darüber hinaus fair, wenn er unnötige Nachteilsausgleiche nicht weiter beanspruchen will. 😀


    Hallo Justin,
    ich habe es anders gelesen.. aber Okay... habe folgende Textpassagen eben es anders gedeutet:

    klaus241 hat geschrieben:
    "...möchte man auf eigenen Wunsch Merkzeichen im SB Ausweiss..."

    und
    klaus241 hat geschrieben:
    " ....bzw.harabstufen lassen(GesundheitsVerbesserung)?...."


    Selbstverständlich begrüsse ich es, wenn jemand eine Verbesserung seiner Gesundheit erfährt!!!!

    😃 rollispeedy 😃
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