Wenn der Inklusionshelfer den Fahrdienst übernimmt, wie sieht es dann mit der Versicherung aus?
Tritt bei einem Unfall die normale KfZ- Haftpflicht ein?
Uns wurde gesagt, dass dann der Insasse nicht versichert sei.
Uns wurde gesagt, dass dann der Insasse nicht versichert sei.
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Antworten
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Hallo Lalalala,
schön, dass du bei uns bist 😀
Kannst du dein Anliegen vielleicht etwas ausführlicher schildern? Und wer hat diese Aussage zum Versicherungsschutz getroffen?
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Hallo Justin,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Es ist so, dass meine Tochter mit Down Syndrom an eine normale Grundschule geht.
Hierfür wurde ihr kein Fahrdienst bewilligt, so dass ich immer selbst fahre. Unsere Inklusionskraft nimmt sie ab und zu mit, ohne dafür Geld nehmen zu wollen. D.h. auf ihrem Heimweg macht sie einen kurzen Umweg und bring unsere Tochter nach Hause.
Wäre nach meiner Logik als Fahrgemeinschaft zu bewerten oder als Privatfahrt und über die KfZ-Haftpflicht abgesichert.
Ein anderer Schüler mit DS ist täglich auf der Hin-und Rückfahrt von seiner Inklusionskraft mitgenommen worden. Jetzt hat die Lebenshilfe ( bei der beide Schulbegleiter angestellt sind) untersagt, dass sie den Jungen mitnimmt mit dem Hinweis darauf, dass in diesem Fall keinerlei Versicherungsschutz besteht. Die Eltern haben sich wohl bei einem Anwalt erkundigt, der dies bestätigt hat.
Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, es sei denn, dass die Fahrt mit zur Betreuungszeit gehört.
Allerdings hat man doch den gleichen Fall bei z.B. Tagesmüttern, die Kinder betreuen und z.B. Vom Kindergarten abholen?
Ich habe natürlich schon gegoogelt, aber dazu nur Zum einen private Fahrten ( auch Fahrgemeinschaften) oder gewerblichen Personentransport gefunden.
So wie ich es verstanden hab, wäre es schwierig, wenn durch diesenTransporte Geld verdient wird. Ist hier aber nicht der Fall.
Es wäre super, wenn Ihr mir dazu eine eindeutige Antwort geben könntet, da es schon sehr hilfreich ist, wenn unsere Schulbegleiterin meine Tochter ab und zu mitnimmt. Sie möchte aber natürlich abgesichert sein.
Ggf. wäre es ja auch möglich, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen, aber auch dazu habe ich nichts gefunden.
Herzliche Grüße
Lalalala
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Wenn keine andere Versicherung durch private Versicherungsverträge abgesichert ist, sind die direkten Schulwege "grundsätzlich durch die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)" abgesichert. Ausgenommen davon sind "Schulbusunternehmen" (Gewerbliche Personentransportunternehmen), die Busunternehmen müssen eine eigene Versicherung zusätzlich abschließen. Das sollte auch jeder Sachbearbeiter einer Schule und auch Rechtsanwalt wissen.
Wenn die Aufsichtspflicht einem Dritten übertragen wird, ist er entweder durch seine Haftpflichtversicherung abgesichert oder über seine Berufsgenossenschaft. Das Kind ist auf jeden Fall über die Berufsgenossenschaft auf dem Schulweg, wie jeder Arbeitnehmer auf seinem Arbeitsweg auch bei der DGUV, abgesichert.
Gruß
rollispeedy
PS: In wie weit der Inkl.Helfer durch die Berufsgenossenschaft abgesichert ist, hängt vom "Arbeitsvertrag" ab
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