Frage zur Iv Rente und Betreibungsamt

Guten Tag. ich erhalte eine IV Rente und für mein Kind Alimente vom Kindsvater. Ich weiss,dass die IV Rente unpfändbar ist, aber was ist mit den Kindsalimenten? Dürfen alleinig die Kindsalimente gepfändet werden?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
LG

Antworten

  • Guten Morgen Corazon

    Herzlich willkommen in unserer Community.
    Leider hast du uns nur wenige Angaben gesendet, was eine professionelle Beantwortung der Frage erschwert. Grundsätzlich gilt: Das Gesetz sieht vor, dass Einkommen jeder Art gepfändet werden können. Dazu zählen etwa der Lohn und die Altersrente der Pensionskasse, aber auch Taggelder der Arbeitslosenversicherung, Taggelder der Krankenkasse sowie Taggeld und Invalidenrente der Unfallversicherung. Auch Alimente gehören zum pfändbaren Einkommen.
    Bei den Alimenten ist aber zu unterscheiden. 400-600 Franken für Ihr Kind (je nach Alter) werden nicht berücksichtigt, nur die Alimente welche Sie für sich selber erhalten sind pfändbar. Denn das Bundesgericht hat entschieden, dass Kinderalimente allein dem Kind zugute kommen sollen. Der erziehungsberechtigte Elternteil darf damit also weder seinen eigenen Lebensstandard heben noch eigene Schulden abzahlen.

    Ich hoffe, dir hiermit ein wenig weiter zu helfen.
    Beste Grüsse
    Maria

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