Ich bin blind. Habe ich bei einer Haftpflicht besondere Konditionen oder gelten die allgemein üblich
Mein Betreuer hat für mich vor Jahren eine Haftplichtversicherung abgeschlossen, ohne Angabe, dass ich blind bin. Muss dies angegeben werden und gelten für Blinde besondere Bedingungen ?
0
Antworten
-
Theoretisch dürfen behinderte Menschen keine Nachteile haben, wenn sie eben behindert sind (Nachteilsvebote, Behindertengleichstellungsgesetze).
Aber es gibt sogenannte "Risikogruppen" bei den Versicherungsgesellschaften und unterliegen daher anderen Versicherungskonditionen bei den Versicherungen.
Das ist jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt.
Gruß
rollispeedy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 993 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 141 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 141 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 27 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 759 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 64 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 113 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 8 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 752 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 340 Recherche