Ich bin blind. Habe ich bei einer Haftpflicht besondere Konditionen oder gelten die allgemein üblich
Mein Betreuer hat für mich vor Jahren eine Haftplichtversicherung abgeschlossen, ohne Angabe, dass ich blind bin. Muss dies angegeben werden und gelten für Blinde besondere Bedingungen ?
0
Antworten
-
Theoretisch dürfen behinderte Menschen keine Nachteile haben, wenn sie eben behindert sind (Nachteilsvebote, Behindertengleichstellungsgesetze).
Aber es gibt sogenannte "Risikogruppen" bei den Versicherungsgesellschaften und unterliegen daher anderen Versicherungskonditionen bei den Versicherungen.
Das ist jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt.
Gruß
rollispeedy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 980 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 128 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 128 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 12 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 755 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche