Ich bin blind. Habe ich bei einer Haftpflicht besondere Konditionen oder gelten die allgemein üblich

Mein Betreuer hat für mich vor Jahren eine Haftplichtversicherung abgeschlossen, ohne Angabe, dass ich blind bin. Muss dies angegeben werden und gelten für Blinde besondere Bedingungen ?

Antworten

  • Theoretisch dürfen behinderte Menschen keine Nachteile haben, wenn sie eben behindert sind (Nachteilsvebote, Behindertengleichstellungsgesetze).
    Aber es gibt sogenannte "Risikogruppen" bei den Versicherungsgesellschaften und unterliegen daher anderen Versicherungskonditionen bei den Versicherungen.
    Das ist jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt.

    Gruß
    rollispeedy
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