Darf die Pensionskasse IV-Rente verweigern

Bin Jahrgang 1980, im Jahr 1997 habe ich eine Lehre als Metallbauer angefangen und 2001 mit Erfolg abgeschlossen. Danach habe ich bis 2004 bei meiner Lehrfirma weiter gearbeitet. 2004 bis 31.01.2006 war ich selbständig und temporär eingestellt.

Genaue Datum weiss ich nicht mehr auswändig aber vor 2004 wurde bei mir Schlafapnoesyndrom diagnostiziert. Als erstes wurde bei mir im Januar 2006 UPPP Operation durchgeführt. Weil das nicht half erhielt ich von der Lungenliga St. Gallen eine CPAP-Gerät und habe damit ca. 7 Jahre versucht auszuschlafen.

Ab 1. Februar 2006 arbeitete ich bei meine Ex-Lehrfirma 100% bis Ende 2012. Ab 2013 konnte ich nur noch stundenweise arbeiten und hatte dann im Sommer 2013 noch eine Operation (bimaxiläre Osteotomie), Rotation der Ober- und Unterkiefers durch brechen der Knochen um Atemwege freier zumachen und einen Monat später 3. Operation Kinn-vorverschiebung. Nach dem alle Operationen, medikamentiöse Behandlungen, Psychoterapien nichts gebracht haben. Konnte ich ab Februar 2014 gar nicht mehr arbeiten und 100% krank geschrieben. Im Juni 2014 ging die IV- Anmeldung und April 2016 dann bescheid über 3/4 Rente der IV ab Dezember 2014 rückwirkend bis 2007. Jetzt meldet sich die Pensionskasse und teilt mir mit, dass sie nicht Zahlungspflichtig sind weil ich bevor ich im jahr 2006 bei denen eingetreten bin krank war.
Können die sowas?
Auf mein schriftliches haben die nicht reagiert und am Telefon sagten die mir, dass es von ihrerseite definitives Entscheid ist und falls ich nicht der gleichen Meinung bin, rechtlich gegen sie angehen muss.

Danke im Voraus

Antworten

  • Hallo karadesin

    Herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass du uns gefunden hast.

    Ich würde dir unbedingt raten, einen Anwalt aufzusuchen und dich von einem Profi beraten zu lassen.
    Wichtig ist, dass du einen Anwalt findest der sich mit Versicherungsrecht auskennt.

    Beste Grüsse und viel Erfolg.
    Maria