Politik und psychische Erkrankung

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Liebe Forum Mitglieder,

ich leide nun schon seit früher Kindheit (ca 6 Jahre) an psychischen Problemen (nun bin ich 26 Jahre), das reicht von Angststörungen bis chronischen Depressionen mit Verdacht auf kumulierte, also verschiedene prävalente Persönlichkeitsstörungen. Ich bin jedoch ein sehr sozialer Mensch und soziale Ängste sind zum Glück nicht ausgeprägt. Wegen unglücklichen Umständen bin ich gerade beim Sozialamt und nebenbei in der Tagesklinik an der MIlitärstrasse, falls das jemanden was sagt. Bin ganz zufrieden mit der Situation; abgesehen von angesammelten Schulden. Ich bin nebenbei in der Politik, was mir auch echt gut tut. Ich habe nicht typische Probleme, wie dass ich Mühe habe, Leute zu sehen oder Entscheidungen zu treffen. Im Grossen und Ganzen ist es eine Bereicherung für mein Leben und ich glaube auch gut für meine Psyche. Jedoch habe ich kurz mit meinem Sozialarbeiter vom Sozialamt gesprochen und der hat nicht so begeistert getönt. Irgendwie herrscht häufig die Meinung, dass wenn man psychisch krank ist, dann kann man eben auch nicht so Dinge machen. Am liebsten, so habe ich das Gefühln würde man mich in eine IV begleitete Lehre schicken; das Ding ist und das tönt nun ziemlich Arrogant aber ich habe einen massiv erhöhten Intelligenzquotient und möchte nicht unter meinem kognitiven Niveau vor mich hinleben (Das sorgt mich am meisten) Weiss jemand, wie das rechtlich ist. Kann man mir verbieten dieses Hobby auszuführen? Danke viel Mals für Antworten und liebe Grüsse

gambade

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  • MyHandicap User
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    Auch wenn es eine "schweizerische Anfrage" ist, denke jedoch, da sind gesetzliche Regelungen identisch.

    In Deutschland steht es jeden frei welche Hobbys (Freizeitbeschäftigung) jemand macht oder ausübt.
    Ohne das "Ehrenamt" in vielen Bereichen, wäre unseres gesellschaftliche Zusammenleben gar nicht möglich.
    Selbst die politischen Tätigkeiten sind außerhalb der "beruflichen Ausübung eines politischen Amtes" meist ehrenamtlich und sind als Freizeittätigkeit & Hobby anzusehen. Daher kann man dieses nicht verbieten.

    Der Arbeitgeber kann "nur" eine Abmahnung erteilen, wenn die Freizeitgestaltungen Auswirkungen auf die Ausübung des arbeitsvertraglichen Vereinbarung hat - z.B ein Freizeitsportler hat hohe Fehlzeiten wegen Sportunfällen, Äußerungen politischer Gesinnung bei einem politisch neutralem Unternehmen oder Institutionen usw.

    Gruß
    rollispeedy
  • MyHandicap User
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    Danke für die Antwort!
  • MyHandicap User
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    Leider sehe ich aus eigener Erfahrung etwas düsterer als rollispeedy
    Ausser mein Hörgerät habe ich von der IV bisher nur eine Unterstützung in der Arbeitssuche(die man rauchen kann) erhalten
    Auch wenn Dein IQ weit über 100 ist musst Du froh sein wenn Du irgendwo eine ;Tubelibüez;(Deppenarbeit) machen darfst .
    Ich lebe am Existenzminimum in 2 Monaten bin ich pleite, ich wäre froh um eine Tubelibüez !
    Ist der Ort an der Militärstrasse vom Pfarrer Sieber? vielleicht triffst Du mich bald dort !
    Politik als Hobby darfst Du natürlich betreiben, als Beruf bist Du vermutlich zu wenig korrupt

  • Hallo Gambade

    Ich sehe auch keinen Grund, warum du dein Hobby, die Politik aufgeben solltest. Deine Freizeit darfst DU ganz alleine gestalten, umso besser, wenn du etwas gefunden hast, dass dir Spass und Freude bereitet. Mach weiter so.

    Ich wollte dir noch sagen, dass wir sehr gute Erfahrungen mit IV begleiteten Lehren gemacht haben.
    Nur im Falle dass du doch mal einen Blick darauf werfen möchtest, sende ich dir den Link unserer Lehrstellenbörse.

    https://www.myhandicap.ch/job-ausbildung-behinderung/lehre-handicap/offene-lehrstellen/

    Ich wünsche dir nur das Beste und grüsse dich herzlich,

    Pascale




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