Wer übernimmt die Kosten für die Fahrt zum Schülerpraktikum für einen Jungen im Rollstuhl?

Ein Schüler, welcher im Rollstuhl sitzt und eine Regelschule besucht, muss nun das vorgeschriebene 3-wöchige Betriebspraktikum extern absolvieren. Die Mutter, welche ihn sonst immer zur Schule fährt, ist zu dieser Zeit selbst im Krankenhaus. Wer übernimmt die Kosten für den Fahrdienst?

Antworten

  • Da es mit der Schule zu tun hat, wird der Antrag bei der Schule gestellt, worüber das Praktikum läuft.

    Die entsprechenden Anträge werden im Sekretariat der Schule ausgehändigt,abgegeben und an die entsprechende Schulamt/-behörde weitergeleitet.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo fragende 69,

    Das mit dem Schulamt, das für die Antragstellung mit zuständig ist stimmt schon, aber sie sind nicht der letztendliche Kostenträger.
    Bei einer Haupt - oder Förderschule ist das Sozialamt der Heimatstadt bzw. des Heimatortes zuständig.
    Bei weiterführenden Schulen ist es der Bezirk der Heimatregion als überörtlicher Sozialhilfeträger.

    LG

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo fragende 69,

    Das mit dem Schulamt, das für die Antragstellung mit zuständig ist stimmt schon, aber sie sind nicht der letztendliche Kostenträger.
    Bei einer Haupt - oder Förderschule ist das Sozialamt der Heimatstadt bzw. des Heimatortes zuständig.
    Bei weiterführenden Schulen ist es der Bezirk der Heimatregion als überörtlicher Sozialhilfeträger.

    LG

    Surfer


    Du hast zwar Recht, das es nach den Sozialgesetzbüchern am Ende eine Sozialkasse bezahlen muss.
    Jedoch ist es verwirrend wenn du die eventuellen Kostenträger aufführst, da Schulbildung "Ländersache" (Bundesländer) ist und daher auch individuell in den Ländern und Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) oder je nach Bundesland auch Kreisfreie Städte oder nach Regierungsbezirken geregelt ist.

    Wer die Schulbeförderungskosten am Ende übernimmt ist daher für den Antragsstelle unwichtig, weil die genehmigende Instanz die Schulbehörde / -amt (nicht die Schule selbst) ist, da grundsätzlich ohne Zustimmung der Schule, wie in diesem Fall, keine Zahlungen erfolgt.

    Der Antrag ist immer über die Schule oder der "dazugehörige oberen Verwaltungsebene" einzureichen.

    Gruß
    rollispeedy
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