Größere Wohnung abgeleht

Hallo erstmal,

ich bin durch meine Google-Suche auf diese Seite gestoßen und habe mich hier gleich angemeldet. Da ich bis jetzt keine Antwort auf meine Frage gefunden habe hoffe ich diese hier zu bekommen.

Ich bin querschnittsgelähmt und habe eine 24h Pflege die stehts an meiner Seite ist. Das quasi im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn ich im Wohnzimmer sitze, sind sie stehts mit im Raum. Auch, wenn Besuch da ist.
Es sind alles liebe Menschen, keine Frage, aber ein wenig mehr Privatsphäre wäre echt angenehm. Da ich in einer 2-Raum-Wohnung wohne, habe ich ein WBS auf 3-Raum-Wohnung beantragt, damit mein Pflegepersonal ein Aufenthaltsraum bekommt.
Dieser wurde abgelehnt, da bei einer 2 Raum Whg bereits 1 Raum mehr berücksichtigt ist.

Meine Frage: Steht mir wirklich keine 3-Raum zu?

Mein Schlafzimmer ist doch kein Aufenthaltsraum sondern auch meine Privatsphäre.....

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen -,-

Lieben Gruß
Jan





Antworten

  • Gibt es in deiner Kommune keine " Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 35 und 36 SGB XII" ???

    Oder wie werden "Härtefallregelungen" reguliert um "tatsächliche Wohnraumbedarfe" abzudecken???

    Gruß
    rollispeedy
  • Hey,

    ich habe leider wenig Ahnung davon. Habe aber die Seiten darüber versucht zu durchforsten, aber leider nichts gefunden. Es konnte mir auch keiner eine Antwort geben.
  • ...es ist "Sonntag" ... da wird sich kaum einer melden!


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  • rollispeedy hat geschrieben:
    ...es ist "Sonntag" ... da wird sich kaum einer melden!




    Das ist mir schon klar 😉
    Antworten konnte mir keiner vorher geben. Deswegen der Weg über diese Seite.
    Vielleicht meldet sich hier noch jemand -.-
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