Unterhaltsleistungen behinderter Ehemann bei Antrag auf Kindergeld für behinderte Ehefrau

Meine Tochter, 31 Jahre, verheiratet ist zu 100% schwerbehindert ohne Merkmal H. Ihr Ehemann ist zu 90% schwerbehindert ohne Merkmal H. Beide haben eine Tochter 3 Jahre alt. Bei der Beantragung von Kindergeld für meine 31-jährige Tochter hat die Familiekasse die Leistungen Dritter (also Ehemann) wie folgt berechnet: Bruttoeinkommen abzüglich Werbungkosten,Lohnsteuer und Sozialversicherungen. Die Summe geteilt durch 2 ergibt die tatsächliche anrechenbare Unterhaltsleistung des Ehemannes. Richtig? Des weiteren wurde die Maximalleistung des Ehemannes berechnet: Nettoeinkommen minus Grundfreibetrag gleich Maximalleistung für Ehefrau. Meine Frage: Muss die Familienkasse bei der Berechnung der Unterhaltsleistungen seine Behinderung Pauschalbetrag und Pauschfahrtkosten) nicht abziehen? Wenn ja würde meine Tochter unter dem Satz bleiben und ich bekäme weiterhin für meine Tochter Kindergeld. Ist der Selbstunterhaltsatz des Ehemannes nicht bei 1100 Euro im Monat?

Antworten

  • Das kannst du selbst genauer nachsehen - wenn du unter "Düsseldorfer Tabelle" nachschaust.

    Es hat natürlich grundsätzlich die Eigenversorgung Vorrang im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und richterlichen Urteile.

    Gruß
    rollispeedy
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