Du genießt nur einen „erhöhten Kündigungsschutz“ nach dem SGB IX, wenn du eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung nachweisen kannst.
Ansonsten gelten die regulären gesetzlichen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzregelungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Gruß
rollispeedy
Vielen Dank für die Info.
Nun weiss ich Bescheid. ![]()