behinderung 30%, arbeite voll, schicht, möchte kein gleichstellungsantrag, kündigungsschutz?

Du genießt nur einen „erhöhten Kündigungsschutz“ nach dem SGB IX, wenn du eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung nachweisen kannst.
Ansonsten gelten die regulären gesetzlichen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzregelungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html


Gruß
rollispeedy

Vielen Dank für die Info.
Nun weiss ich Bescheid. :smiley: