Ich hatte eine Behinderung, die auf 30% herabestuft wurde. Die Frist dafür ist nun abgelaufen und ich sollte einen Gleichstellungsantrag beantragen. Dies möchte ich jedoch nicht, da ich voll im Schichtbetrieb arbeite. Wie ist nun mein Kündigungsschutz?
Du genießt nur einen „erhöhten Kündigungsschutz“ nach dem SGB IX, wenn du eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung nachweisen kannst.
Ansonsten gelten die regulären gesetzlichen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzregelungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Gruß
rollispeedy
Vielen Dank für die Info.
Nun weiss ich Bescheid.