behinderung 30%, arbeite voll, schicht, möchte kein gleichstellungsantrag, kündigungsschutz?
Ich hatte eine Behinderung, die auf 30% herabestuft wurde. Die Frist dafür ist nun abgelaufen und ich sollte einen Gleichstellungsantrag beantragen. Dies möchte ich jedoch nicht, da ich voll im Schichtbetrieb arbeite. Wie ist nun mein Kündigungsschutz?
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Antworten
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Du genießt nur einen "erhöhten Kündigungsschutz" nach dem SGB IX, wenn du eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung nachweisen kannst.
Ansonsten gelten die regulären gesetzlichen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzregelungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Gruß
rollispeedy
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Vielen Dank für die Info.
Nun weiss ich Bescheid. 😃
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