Auslandschweizer in Asien. Habe Spondylarthrose diagnostiziert bekommen.

Bin 55 jahre und dadurch nun stark eingeschränkt. Arbeiten unmöglich. Bin nicht in der Schweiz angemeldet und habe meinen Unterhalt in Asien mit verschiedenen Tätigkeiten verdient. Keine Versicherung. Wie muss ich vorgehen für ein IV-Bezug in der Schweiz. Spondylarthrose diagnostiziert.

Antworten

  • Lieber Anton 55

    Herzlich Willkommen in unserem Forum.

    Grundsätzlich haben alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf die Ausrichtung einer Altersrente, sofern sie während mindestens eines Jahres Beiträge entrichtet haben und auf eine Invalidenrente, wenn sie während mindestens drei Jahren Beiträge entrichtet haben. Dies gilt unabhängig vom Wohnort und von der Frage, ob sie der obligatorischen oder freiwilligen Versicherung angeschlossen sind.

    Im folgendem Link finden Sie Informationen, sowie die Adresse der Schweizerischen Ausgleichskasse. Bitte setzen Sie sich mit der Schweizerischen Ausgleichskasse in Verbindung:

    http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausland/sozialversicherungen/ahv-iv/auszahlung-der-ahviv-rente

    Einen allfälligen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung oder auf Ergänzungsleistungen verlieren Sie, wenn Sie sich im Ausland niederlassen. Diese Leistungen werden nur Personen gewährt, die in der Schweiz wohnhaft sind.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte,

    Pascale


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