Ersatzweise stundenweise Betreuung einer Pflegebedürftigen

Wenn eine Nachbarin stundenweise zur Entlastung der Pflegeperson die Betreuung übernimmt und dafür eine Vergütung erhält, muss diese Tätigkeit irgendwo (Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitsamt etc.) angemeldet werden?

Antworten

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  • Wo kein Kläger, da kein Richter

    Das Problem ist, dass selbst wenn ihr das unter euch regelt-
    für die Abrechnung mit der Pflegekasse muss du die Person angeben und diese auch unterschreiben,
    dass Sie die Summe erhalten hat.
    Man ist dann halt "erfasst", ob das Finanzamt das freilich prüft, ist wieder etwas anderes.

    Mir ist es auch nur so begegnet, keine will dich abschließend beraten........ 🙁
  • Vielen Dank für Eure Hinweise. Nach weiteren Recherchen bin ich der Auffassung, das eine Vergütung wie Pflegegeld zu behandeln ist.
  • Ja, wenn sie es primär macht, um zu helfen und nicht in "beruflicher" Manier.
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