Weigerung der Behörde einen externen Gutachter zu zahlen (§ 14(5) SGB IX und § 21 (1) SGB X)
Was tun, wenn der die Behörde nur behördeneigene Ärzte hinzuzieht und dem Antragsteller keine externen Gutachter zur Auswahl benennt?
0
Antworten
-
Wozu einen "externen Gutachter" wenn im eigenem Haus ausreichender Sachverstand zu Verfügung steht?
Du hast nach Zugang eines Bescheides immer die Möglichkeit des Widerspruchs.
Du nimmst doch auch den Handwerker im Haus und bestellt keinen zu bezahlenden externen Handwerker, oder?
Gruß
rollispeedy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 140 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 137 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 25 U30 Austausch
- 92 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 759 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 113 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 5 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 752 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 336 Recherche