Bei wem kann ich Hilfe finden
MyHandicap User
✭✭✭
in Plauderecke
Einstweilige Anordnung des Gerichts wird vom Amt missachtet.
Anwalt erreicht nichts (ich muß abwarten wiedas Gericht endgültig entscheidet )
Abteilungsleiter des Sozialamtes an meinem Wohnort versucht beim LA zu vermitteln (Kostenzusage sei erteilt)
Wird zurück gezogen.
Behindertenbeauftragter erreicht auch nichts
Bin Ende des Monats allein
Ich habe fürchterliche Angst im Pflegeheim zu landen. Bitte an welchen Ansprechpartner kann ich mich noch wenden?
Anwalt erreicht nichts (ich muß abwarten wiedas Gericht endgültig entscheidet )
Abteilungsleiter des Sozialamtes an meinem Wohnort versucht beim LA zu vermitteln (Kostenzusage sei erteilt)
Wird zurück gezogen.
Behindertenbeauftragter erreicht auch nichts
Bin Ende des Monats allein
Ich habe fürchterliche Angst im Pflegeheim zu landen. Bitte an welchen Ansprechpartner kann ich mich noch wenden?
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Antworten
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Um was geht es denn Grundsätzlich?????
🥺 Rollispeedy 🥺
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Hallo jenner!
Stimmt, da liegt der Zusammenhang.Es geht um 24h Pflege. Ich hab hier schon bei diversen Anfragen Tipps und Unterstützung bekommen. Jetzt kann ich halt einfach nicht mehr.
Diesen Monat stand mein Sohn wieder vor dem Auszug. Ich habe ein Team.Das Amt wusste von dem Auszug. Und ZACK die Kostenzusage ist futsch.
Niemand ist wirklich zuständig.
Probleme? Gegoogelt wer noch helfen kann .Wenden sie sich doch an das Sozialamt. Na, von denen werde ich ja nicht unterstützt. Im Gegenteil.Viel zuviel Kosten für die Frau. Heim wäre billiger. Wurde mir auch schon vorgeschlagen.
Ich weiss, ich bin kein Einzelfall, Aber da muss es doch irgendwo eine Möglichkeit geben.
VG
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Hallo, jenner !
Auch Mitgefühl kann helfen.
DANKE
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Hallo tantalus,
hast du schon daran gedacht die Presse u.ä. einzuschalten?
Leider ist es so, dass dann mehr Druck empfunden wird bei Ämtern usw.
als wenn du alleine kämpft. Nehme an das du alle anderen Möglichkeiten ausgenutzt hast und auch Freunde/Familie nichts
erreicht haben.
Zur Rechtslage kann ich nichts beitragen.
Du schriebst Mitgefühl hülfe auch, meines hast du, denke an dich.
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Hallo jenner, Hallo renichur !
Ja, ich hab's auf gelöst gesetzt. (Und jetzt doch nochmal auf offen)
Ich habe Familie und auch ein paar wirklich enge Freunde.
Ich hab deren Unterstützung, können mir aber doch auch nicht helfen.
Jeder ist vor den Kopf gestoßen.
Wundern sich, dass so etwas möglich ist.
Wenn ich Ihnen dann erzähle, dass ich kein Einzelfall bin, dass man hier so viele Leute findet die die gleichen Probleme haben wie ich, ist es für sie auch schwer zu glauben.
Es ist nicht die Rechtslage. Es ist dieses in der Luft hängen. Keine Resultate. Das Amt, dass so auf Zeit schindet. Immer wieder mit etwas neues daher kommen usw.
Presse und Ministerpräsident davor scheue ich noch zurück. Die " gute" Kinderstube Freundlichkeit, Höflichkeit usw.
Ist es wirklich richtig solche Geschütze auf zu fahren? !
VG
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Hallo Tantalus,
habe ich das richtig verstanden:
Es gibt eine einstweilige Anordnung vom Gericht. Diese wird vom Kostenträger missachtet. Dein Anwalt tut nichts.
Habt Ihr denn schon das Gericht informiert, dass man dessen Anordnung nicht folge leistet?
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Hallo Justin !
Nein. Mein Anwalt hat nur das Amt wiederholt um eine Zusage der Kostenübernahme ( begründet auf der Anordnung) gebeten.
Nachdem er eine Frist gesetzt hatte kam eine Zusage, die kurz vor Auszug meines Sohnes wieder zurück gezogen wurde, mit dem Hinweis man hätte Beschwerde beim LSG eingereicht.
VG
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Aber einstweilige Verfügung ist nun mal einstweilige Verfügung. Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach sollte das Gericht über diese Missachtung der Verfügung informiert werden.
Können denn caritative Einrichtungen vor Ort (Caritas, Rotes Kreuz etc. haben ja ausreichend Ressourcen) die Assistenz vielleicht erstmal übergangsweise stellen?
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Eine "Einstweilige Verfügung" ist unmittelbar an den Leistungserbringer durch den Antragssteller zu zustellen. Das macht nicht das Gericht (irgendwie habe ich dieses nicht bisher in den Ausführungen gelesen 🥺 )
Welche weiteren Maßnahmen bei nicht Umsetzen der Verfügung möglich sind, müsste der Anwalt eigentlich ebenso kennen (z.B. Zwangsandrohungen)
Das klingt alles ein wenig an den Haa.... herbei gezogen!
Es verschließt sich keiner einer "Einstweiligen gerichtlichen Verfügung geschweige denn einer Anordnung", da dieses ggf. einem End-Urteil gleichkommt, sofern nicht noch ein Hauptgerichtsverfahren an einem zuständigem Gericht aussteht.
Bis zum Hauptgerichtsverfahren ist die gerichtlich angeordnete Verfügung folge zu leisten, sollte durch ein Abschließendes Gerichtsverfahren ein anderes Urteil ergehen, welches zu Lasten des Antragstellers geht, sind die entstandenen Kosten die durch die Verfügung entstanden sind durch den Antragsteller zu entrichten.
Das alles weiß eigentlich ein Anwalt! (sehr suspekt das Ganze!)
Gruß
rollispeedy
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Hallo rollispeedy !
Fakt: Dem Amt wurde die einstweilige Anordnung zugestellt.
Mein Anwalt pocht wiederholt auf Kostenzusage.
Erst nach einer Fristsetzung seitens meines Anwalts wird sie erteilt, mit dem Hinweis Beschwerde beim LSG eingelegt zu haben.
Nachdem ich dem Amt mitteilte, dass mein Sohn jetzt endlich auszieht wurde die Kostenzusage mit folgendem Hinweis zurück gezogen.
Angesichts der kurzen Verfahrensdauer eines möglichen Rechtsschutzverfahrens ist es vertretbar, einen möglicherweise bestehenden Anspruch nicht zu erfüllen.
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Persönlich finde ich natürlich deine Lage sehr ungerechtfertigt vom Amt her.
Jedoch durch den Auszug deines Sohnes besteht nun ein neuer Sachverhalt und wird sich somit auf das weitere Verfahren sich auswirken.
Sozialleistungen sind nur zu gewähren, wenn ein Bedarf besteht! Wenn das Amt penibel nach dem Gesetz arbeitet, geht das nun in die nächste Bewährungsprobe des Antrages und wird eventuell abgeschmettert.
Sind andere "Zahler" vorhanden, besteht kein anrecht auf Sozialgelder... Also lautet es jetzt eher auf "Rückerstattungen von Ausgaben" die bereits getätigt wurden sofern man diese nicht selbst zu zahlen vermag.
Da war wohl der Anwalt nicht gerade der Schnellste und wohl auch nicht der Richtige.
Gruß
rollispeedy
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Ich hab mir hier schon öfters Rat und Hilfe geholt.
Manchmal hilft es, manchmal nicht.
Und. ..obwohl es immer die gleichen Fragen sind (man erhofft sich halt, dass sich in all den Jahren ein Umdenken bei den Kostenträgern eingestellt hat), wird immer darauf geantwortet.
Durch dieses ständige emotionale auf und ab ist man auch mal verzweifelt.
Das sollte jeder auch mal sagen dürfen.
Danke
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Hallo Tantalus,
natürlich darf man seiner Verzweiflung auch mal Ausdruck verleihen.
Ich kenne die Details der Bedarfsplanung nicht. Also könnte (!) der Auszug deines Sohnes durchaus einen Einfluss haben. Muss aber nicht so sein.
Wie dem auch sei, ich fürchte, der einzige, der beim Kostenträger momentan helfen kann, ist dein Anwalt. Also tritt ihm - natürlich nett - ein bisschen auf die Füße.
Sollten wir doch noch etwas tun können, kontaktier uns jederzeit gerne. Und halt uns gerne auch auf dem Laufenden.
Ich weiß es ist schwer, aber halte durch!
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