Kaution

Ich besitze Pflegegrad 2 und wohne derzeit in einer nicht Behinderten gerechten Wohnung.(3Etage ,kein Waschbecken im Bad und eine nicht funktionierende Heizung)(Bin Lungenkrank und schaffe die Treppen nicht mehr) Ich habe nun eine Wohnung gefunden die Behinderten gerecht ist .Im Dezember 2017 kann ich die Wohnung beziehen.Leider fehlt mir das Geld für die Kaution ,hier 999 Euro ,weil meine Rente nicht aus reicht.Ich habe einen Wohnberehtigungsschein im März 2017 bekommen und nun ist meine Frage ob die Stadt in meinem Fall die Kaution über nimmt.Die Kaution von meiner bisherigen Wohnung habe ich nach meiner Scheidung durch die Stadt Köln erhalten.Kann diese eventuell mit der Kaution verechnet werden?

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  • rosi56 hat geschrieben:
    Ich besitze Pflegegrad 2 und wohne derzeit in einer nicht Behinderten gerechten Wohnung.(3Etage ,kein Waschbecken im Bad und eine nicht funktionierende Heizung)(Bin Lungenkrank und schaffe die Treppen nicht mehr)
    Ich habe nun eine Wohnung gefunden die Behinderten gerecht ist .Im Dezember 2017 kann ich die Wohnung beziehen.Leider fehlt mir das Geld für die Kaution ,hier 999 Euro ,weil meine Rente nicht aus reicht.Ich habe einen Wohnberehtigungsschein im März 2017 bekommen und nun ist meine Frage ob die Stadt in meinem Fall die Kaution über nimmt.
    Die Kaution von meiner bisherigen Wohnung habe ich nach meiner Scheidung durch die Stadt Köln erhalten.
    Kann diese eventuell mit der Kaution verechnet werden?


    Wenn du die Kaution deiner bisherigen (jetzigen?) Wohnung erhalten hast, dann bezahle doch mit diesem Geld die neue Kaution, oder verstehe ich da was nicht alles weil unvollständig erklärt?
    Kein Waschbecken im Bad/ WC - wie alt ist denn diese Wohnung, so baut man doch heutzutage nicht mehr?

    Ob "die Stadt" die Kaution übernimmt habe ich keinerlei Erfahrung, das solltest du selber klären.
  • Die Wohnung ist von 1928 und die Kaution habe ich für diese Wohnung im Jahre 1992 erhalten.Von der Stadt Köln.
    Also ich habe sie nicht aus bezahlt bekommen noch wohne ich ja hier bis Dezember 2017.
    Muss mich in der Küche waschen,bleibt mir ja nichts anderes übrig.
    Heizung habe ich auch keine ,alle Kamine wurden zugemauert weil die Wohnungen Heizung bekommen sollten,was für
    mich unbezahlbar wäre,ich habe hier 71 Qm und die neue Wohnung hat 46 Qm mit Aufzug und Fernwärme.
    .Ich heize 2 Zimmer mit Gasofen ,die beiden anderen Zimmer sind unbeheitzt im Winter.
    Da bei mir Schimmelpilze in der Lunge festgestellt wurden,habe ich mich entschieden das ich
    aus Gesundheitlichen Gründen diese Wohnung verlassen muss.
    Ich habe eine Lungenerkrankung die immer weiter fortschreitet.
    Geht um die Frage ob man diese Kaution nach meinem Auszug für die andere Wohnung nehmen kann.
    Leider ist es ja in den meisten fällen so das die Kaution erst nach 1 bzw 2 Jahren frei wird.

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