Widerspruch an RV geschrieben - zu böse oder so ok ?

Hallo Leute
Habe gestern Bescheid zu meiner KFZ Hilfe bekommen und wurde abgelehnt
die Begründung seht ihr in meinem anderen Thema
habe einen Widerspruch geschrieben und weiß nicht ob dies zu böse ist und ich den so abschicken soll oder nicht

HIER DER ORIGINALTEXT !

Sehr geehrte Damen und Herren !!!!
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 24.04.2017

Als Begründung schreiben SIE auch wenn ich nicht „behindert“ wäre ich auf ein Auto angewiesen bin ?!?!?!
SIE entscheiden OHNE irgendwelche Gutachten, Befunde oder Atteste anzufordern ?

Ich habe vor 5 Jahren mit EXAKT den GLEICHEN Angaben KFZ-Hilfe beantragt die bewilligt wurde und SIE lehnen es ab weil es für SIE KEINEN UNTERSCHIED MACHT ob behindert oder nicht !!!
Eine dreiste bodenlose Frechheit und ich hoffe sehr das SIE für eine NEUE ABLEHNUNG entscheiden und wir uns vor dem Sozialgericht wiedersehen !!!
Arbeiten bei Ihnen auch Menschen oder nur Maschinen !!!
Selbst meine KUR die ich letztes Jahr beantragt habe haben SIE 2 mal abgelehnt aber diesmal haben Sie den Vogel abgeschossen !!!
Ein gefundenes Fressen für die Medien !!!
Ihr Bescheid widerspricht sich schon selbst !
Also bitte nochmal prüfen und falls Sie irgendwelche Unterlagen von mir benötigen um eine Entscheidung fällen zu können so schämen Sie sich nicht und fragen mich danach !
Sollte Ihnen dieser Widerspruch beleidigend vorkommen, so war es nicht meine Absicht und es tut mir leid.
ABER !!!
Ich bin ein schwerbehinderter Mensch der seit 1987 einen Schwerbehindertenausweis hat mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von 50.

Zwischen der Ausstellung des Ausweises liegen 30 Jahre !
Was glaubt die Rentenversicherung ?
Das einige Menschen mit Behinderung eine „Wunderheilung“ wiederfahren ist ?!?!
Glauben Sie mir das würde ich mir wünschen genauso wie viele anderer meiner Leidensgenossen !!
Liebe Rentenversicherung , es gibt LEIDER KEINE Wunderheilung !

Wie soll ich zur Arbeit OHNE AUTO ?
Sie schreiben ich bräuchte eh ein Auto auch wenn ich nicht behindert wäre ?!?!
Glauben Sie mir wenn ich Ihnen sage das ich lieber „gesund wäre „ als dass ich voller Aufregung diesen Widerspruch verfasse !!!
Also bitte bitte liebe Rentenversicherung :
Heilt mich von meinem seit 30 Jahren gelähmten Bein, von meinen Bandscheibenvorfällen und wenn Ihr das schon macht hätte ich gerne eine NEUE GERADE Wirbelsäule und die Halswirbel auch bitte gleich mit
Sollte dies nicht möglich sein bitte ich euch mir mein Recht zu zusprechen und mir meinen Antrag bewilligen !!!

Also vorerst danke für NICHTS !!!

Diesmal KEINE freundlichen Grüßen
Murat Cicek

Antworten

  • Der Text geht in dieser Form . Im ersten Satz ist das Wort bin vor den Fragezeichen zu viel .
  • Lieber Cicek,
    ich verstehe deine Aufregung wegen des Ablehnungsbescheides der RV sehr gut- aber bitte werde nicht persönlich,
    Sachlichkeit ist angesagt und bitte! nicht nach jedem Satz so viele Ausrufezeichen. 😳
    Berichte bitte weiter wie es gelaufen ist, viel Erfolg 🥺
  • Aufregung ?
    Ja hab mich aufgeregt über den Bescheid aber der Widerspruch ist an niemanden persönlich gerichtet und auch keinesfalls böse gemeint.

    Vielleicht schaltet mein Schreiben bei irgendwem das Hirn und die Menschlichkeit ein

    Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich immer zuletzt=)
  • Sorry - aber so schreibt man keinen Widerspruch. Ein Widerspruch ist ein Verwaltungsakt, da bleibt man mehr als nur sachlich. Daher die Ablehnungsgründe Punkt für Punkt widerlegen.

    Klaus
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  • Ich fürchte, wenn du den Widerspruch so abschickst, wirst du einerseits nicht das bekommen, was du möchtest (nämlich Hilfe für das Auto) und andererseits wird man dich nicht wirklich ernst nehmen, da du sehr unsachlich und beleidigend schreibst.
    Was auch sehr wichtig ist - du gehst nicht wirklich auf die Gründe der Ablehnung ein und bringst keine Argumente vor, aus denen hervorgeht, weshalb du deiner Meinung nach aus sachlichen Gründen die Hilfe bekommen müsstest.

    Ich versuche es mal zu erklären: Das Amt sagt, du bekommst die Hilfe nicht, denn JEDER, ob behindert oder nicht, der dort wohnt, wo du wohnst, kann sich nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlassen und braucht ein Auto.
    Also jeder braucht ein Auto - da bist du kein Sonderfall (sagt das Amt - das ist NICHT meine Meinung!).
    Im Prinzip sagt das Amt, wenn du umziehen würdest - an einen Ort, wo Tag und Nacht öffentliche Verkehrsmittel fahren, brauchst du kein Auto, weil du dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest.
    Das Amt geht nicht auf deine Behinderung ein - und da liegt deine Chance.
    Es gibt nämlich zwei Punkte, die du betonen solltest:
    1.
    Du solltest deine Behinderung so schildern, dass jeder verstehen kann, weshalb du WEGEN DEINER BEHINDERUNG keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst - der Wohnort oder die Tatsache, wie oft die Verkehrsmittel fahren, spielen dabei keine Rolle - es kommt auf die Art der Behinderung an und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
    2.
    Du hast die Hilfe anscheinend schon öfter bekommen. Das ist doch schon mal ein Ansatzpunkt!
    Wenn du erklärst, dass sich deine Behinderung nicht verbessert hat und die Auswirkungen noch immer so sind wie bei den anderen Hilfegewährungen (vielleicht sogar etwas schlechter), dann müsste das Amt entweder sagen, "wir haben die letzten Male immer etwas falsch gemacht" - oder sie müssen zahlen.

    Letztendlich ist es aber immer wichtig, die Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen - der Wohnort oder die Häufigkeit, in der öffentliche Verkehrsmittel fahren, spielen bei einer Hilfe, die die Behinderung ausgleichen soll, keine Rolle (wie schon gesagt).

    Vielleicht hattest du im Antrag die Wohnsituation erwähnt und dein Antrag wurde deshalb abgelehnt. Dann war der Sachbearbeiter nicht sehr aufmerksam, aber noch lange keine Maschine.
    Meiner Meinung nach kommt man mit Beleidigungen nicht weiter.
    Und, wie schon oben von diversen anderen Usern gesagt: sachlich bleiben und immer nur EIN Satzzeichen nach einem Satz! 😉
  • ist es in euren Augen nicht diskriminiert wenn gesagt wird ob behinder oder nicht bräuchtest eh ein Auto ?!
    ich bin es genauso so wie vor 5 Jahren auch

    dies ist mein zweiter Antrag den ich stelle.

    Der RV liegen doch meine alten Befunde doch vor aus denen hervorgeht welche Art von Behinderung ich habe.

    Der Widerspruch ist bewusst so geschrieben wie er ist denn es ist nicht meine Aufgabe zu belegen oder begründen WIESO ich den Antrag stelle sondern die RV MUSS widerlegen wieso ich es abgelehnt bekomme.

    Die allgemeine Aussage das ich ob behindert oder nicht ist hier völlig unakzeptabel

    Wie erwähnt hat sich in den letzten 5 Jahren NICHTS verändert.

    Naja ich hab am 17.05 Termin beim Radiologen (war vor 5 Jahren auch bei Ihm )
    werde mich nochmal untersuchen lassen und dann den alten und neuen Befund nachreichen.

    Wieso fordert die RV nicht Unterlagen an wenn was fehlt oder unzureichend ist

    Der Bescheid ist von keinem Unterschrieben und mein Schreiben ist an niemanden persönlich gerichtet.

    Fand die Antwort der RV sehr frech und da kam mir in den Sinn etwas sarkastisch zu werden aber in keinsterweise beleidigend !
  • Nun ja, du hattest gefragt, ob dein Widerspruch so okay ist und mehrere Antworten bekommen.
    Was du damit anfängst, ist natürlich deine Sache.
    Vielleicht melden sich ja noch andere User mit anderen Meinungen.
    Egal, wie du dich entscheidest - ob du Tipps annimmst oder verwirfst - ich wünsche dir viel Erfolg im Widerspruchsverfahren!
  • Die bezahlen oft nur dann oder das, was die behinderten-spezifische Verbesserung ausmacht. Und dann bezahlen sie es sogar auch dann oft nur, wenn es etwas ist, das behinderten-/behinderungs-bezogen (und nicht ein Produkt das alle Leute so brauchen) ist.

    So:
    - bezahlen sie mir keine normale Maus-Gel-Matte, auch wenn ich links zur Ueberlastung tendiere,
    - bezahlen sie mir keine ergonomische Rechnertastatur mit normalem Layout der Tasten,
    (auch wenn das alles sehr günstige Lösungen wären) - aber..:
    - würden sie mir problemlos eine zehnmal so teure Einhandtastatur bezahlen;
    - bezahlen sie mir zwar kein Auto, aber ein Umbau auf Linkshandsteuerung für 6000 Franken bezahlten sie als ich das früher mal brauchte; inzwischen habe ich diese Auflage allerdings aus meinem Fahrausweis entfernen lassen.

    Du musst also offenbar den sauberen Nachweis erbringen:
    - dass Du zur Arbeit problemlos mit Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln würdest wärst Du nicht behindert,
    - nachvollziehbar darlegen, wieso du gegenüber anderen, die diese Strecke fahren mit Fahrrad / öffentlichem Verkehr, diese Art günstiger Varianten nicht nutzen kannst und stattdessen sehr klar erläutern,
    - wieso Du nun eben ein Auto brauchst dafür.

    Natürlich wenn Du irgendwo wohnst, wo man zu Deinem Arbeitsplatz nur mit dem Auto (und auf keine andere Weise) gelangen kann, dann ist die Behinderung kein geeignetes Argument, das Auto für Pendelfahrten bezahlen zu lassen. Denn dann würde man argumentieren, dass Du ev. an einem Ort wohnst, der mit öffentlichem Verkehr oder Abstand zur Stadt etc. so schlecht gelegen ist, dass das Wohnen dort billiger ist, und damit alle, die die schlaue Idee hatten, dort zu wohnen, dafür zwar Wohnkosten sparen aber dafür Pendelkosten mit Auto etc. haben.

    Erst wenn Du das sehr sauber ausführst, werden sie begreifen, wieso Du ** aufgrund der Behinderung ** das Auto beantragst. Meist ist ein Text dann, vor allem für Aussenstehende, etwas einfacher lesbar, wenn Du nicht so viel Gross schreibst oder Ausrufezeichen drin hast, aber im Grunde ist das gar nicht so entscheidend, man darf ruhig aufgeregt sein. Wichtig ist, die Argumente sauber hinzukriegen, aufgeregt oder nicht wäre denke ich weniger wichtig.

  • profundum hat geschrieben:
    Ich versuche es mal zu erklären: Das Amt sagt, du bekommst die Hilfe nicht, denn JEDER, ob behindert oder nicht, der dort wohnt, wo du wohnst, kann sich nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlassen und braucht ein Auto.
    Also jeder braucht ein Auto - da bist du kein Sonderfall (sagt das Amt - das ist NICHT meine Meinung!).
    Im Prinzip sagt das Amt, wenn du umziehen würdest - an einen Ort, wo Tag und Nacht öffentliche Verkehrsmittel fahren, brauchst du kein Auto, weil du dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest.
    Das Amt geht nicht auf deine Behinderung ein - und da liegt deine Chance.
    Es gibt nämlich zwei Punkte, die du betonen solltest:
    1.
    Du solltest deine Behinderung so schildern, dass jeder verstehen kann, weshalb du WEGEN DEINER BEHINDERUNG keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst - der Wohnort oder die Tatsache, wie oft die Verkehrsmittel fahren, spielen dabei keine Rolle - es kommt auf die Art der Behinderung an und die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.


    Ich sehe das genau so - die Problematik liegt darin, klarzustellen, dass zur Autofahrt zur Arbeit nur das Auto in Frage kommt aber keine Alternative.

    Das Problem dabei ist nur, dass realistischerweise die richtig günstigen Wohnorte - das ist hier nicht anders - alle so weit weg sind, dass kaum jemand mit Fahrrad, und aufgrund fehlender Erschliessung niemand mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu irgendeiner grösseren Stadt in der Umgebung findet. Damit müssten auch Nichtbehinderte an solchen Orten zu motorisiertem Individualverkehr greifen, und das ist dann meist auch so: fast alle dort fahren Auto oder Motorrad, Roller oder wenigstens Moped. Die übrigen nehmen ein Taxi oder lassen sich sonst fahren.

    Dadurch, dass man aber an solchen Orten geschätzt problemlos im Jahr etwa für Miete 10 000 Franken weniger ausgibt, was über 5 Jahre problemlos mehr als einen einigermassen normalen Neuwagen kauft, ist jede Versicherung gut beraten, wenn sie das auch so sagt - dann ist der eigentlich behindertenspezifische Anspruch durch andere Wertigkeiten aufgehoben.

    Das ist was völlig anderes, wenn behinderungsbedingt ansonsten gute öV-Mittel nicht genutzt werden können. Dann ist die Versicherung viel eher in der Pflicht, dann sieht es auch finanziell anders aus.

    Daher würde die Argumentation darauf eingehen müssen.
  • Da die Fragestellung dieses Threads an dieser Stelle ausreichend erörtert wurde, wurde der Thread geschlossen.

    Die Frage nach dem Anspruch bitte im entsprechenden Thread weiter diskutieren, damit es übersichtlich bleibt:
    https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/antragsablehnung_von_der_drv/?tx_mmforum_pi1%5Bpage%5D=1#pid161799

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