Mahn und Bedenkzeitverfahren

Ich mache seid 1 1/2 jahren die ausbildung zum kaufmann über den schulischen weg. ich habe diesen Februar mit dem Praktikum begonnen und merke der beruf ist überhaupt nichts für mich. Ich hätte eine stelle gefunden die mir zusagen würde und ich mir zutraue durch mein körperliches gebrechen trozdem die leistung erbringen könnte (hausabwart 4h täglich). Die IV warnt mich jetzt das dies nur über eine mahn und bedenkzeit geht und falls ich abbreche nicht mehr in die IV kommen werde oder sogar meine Ivrente gestrichen werden kann. Ist dies wirklich der einzige weg oder für die IV der profitabelste? Bin recht verzweifelt.... weil ich es gerne ausprobieren würde aber mir mal wieder ein strich durch die rechnung gemacht wird.

Antworten

  • Lieber Inyourphace

    Danke, dass du in unser Forum gefunden hast.

    Ich hätte noch einige wichtigen Fragen um dein Anliegen zum Thema "Mahn und Bedenkzeitverfahren" zu beantworten oder die Diskussion ins Rollen zu bringen:

    1. Wie viel Prozent Rentenanspruch erhälst du von der IV?
    2. Ist es deine Zweitausbildung?
    3. Wie lange dauert deine Schulische Ausbildung als Kaufmann noch?
    4. Wird die Ausbildung von der IV mitfinanziert oder gar finanziert?

    Herzliche Grüsse und ein tolles Wochenende - trotz Schneefall,

    Pascale



  • Vielen dank das du dir zeit nimmst meinen fall anzuschauen

    1. Wie viel Prozent Rentenanspruch erhälst du von der IV? keine Ahnung sorry
    2. Ist es deine Zweitausbildung? Ja
    3. Wie lange dauert deine Schulische Ausbildung als Kaufmann noch? ein jahr und 3monate
    4. Wird die Ausbildung von der IV mitfinanziert oder gar finanziert? wird gar finanziert
    Angenehmes Wochenende wünsche ich dir.

    Freundliche Grüsse

    Inyourphace
  • Hallo inyourphace

    Aufgepasst dass wir hier nicht vermischen ....

    Handelt es sich um eine berufliche Wiedereingliederung?
    Hast du Taggeld?
    Das sind Fragen, die deine Situation neu darstellen.

    Natürlich will die IV sparen und dich zu einem möglichst hohen Prozentsatz neu eingliedern - auch wenn es sich trocken anhört, es ist nun mal am wirtschaftlichsten.
    Bei einer "normalen" Eingliederung trägt die IV sogar das Risiko mit, dass evtl. Prüfungen nicht bestanden werden ... und wiederholt werden können. Ausgehend von dieser Basis, nehme ich an, dass du irgendwann die Aussage gemacht, oder zumindest bestätigt hast, dass diese Ausbildung das richtige für dich ist, da du so die Möglichkeit hast uneingeschränkt, oder zu einem höheren Anteil arbeiten zu können - folglich interessiert es auch niemanden mehr, wenn es dir nicht passt. (sorry für die direkten Worte) Wenn du deine körperliche Leistung "trotz deines körperlichen Gebrechens" erbringst, stellt sich logischerweise die Frage, ob die Leistungen der IV für berufliche Massnahmen berechtigt sind/waren.
    Es ist ein Rattenschwanz ....

    Das hört sich total hart und unverständlich an, aber das sind mögliche Überlegungen aus Sicht eines Leistungserbringers.

    Liebe Grüsse
    Tinu

  • Guten Morgen Inyourphace

    Wenn es irgendwie möglich ist, würde ich dir anraten die Ausbildung, die die IV finanziert zu beenden.
    Rechtlich gesehen, hat die IV die Möglichkeit, sich zurück zuziehen, wenn ein Abbruch der Ausbildung zum Kaufmann stattfinden würde.
    Bitte triff deine Entscheidung nur in Absprache mit der IV.

    Ich werde deine Frage aber gerne an einen unserer Fachexperten weiterleiten. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Lösung.
    Sobald ich eine Antwort von einem unserer Fachexperten erhalte, komme ich gerne wieder auf dich zu.

    Alles Liebe und Gute,

    Pascale




  • Lieber Inyourphace

    Hier die Antwort von unserem Fachexperten:

    Nun ja, ohne genaue Aktenkenntnis komme ich zum gleichen Ergebnis. Ich verstehe den Sachverhalt so:

    • Körperliches Gebrechen, welches die Ausübung der bisherigen Tätigkeit um mindestens 20% einschränkt, ergo;
    • Anspruch auf Umschulung zum Kaufmann;
    • Kaufmann macht aber keinen Spass – invaliditätsfremder Grund – deshalb der Plan als Hauswart zu arbeiten (4 h);
    • IV führt ein Mahn- und Bedenkzeitverfahren durch, vermutlich mit der Androhung die IV-Grad-Berechnung anhand
    Invalideneinkommen als Kaufmann gemäss LSE, was mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem IV-Grad unter 40% führt.

    Als Strohhalm liesse sich vielleicht argumentieren, dass es der versicherten Person aus psychischen Gründen nicht zumutbar ist, die Ausbildung zum Kaufmann zu beenden, d. h. evtl. die Ausbildung von vornherein nicht eingliederungswirksam war, er somit nochmals Anspruch auf Umschulung hat. Aber eben, das ist ein Strohhalm.

    Vorstehende Ausführungen erfolgen ohne jegliche Aktenkenntnis. Ich kann also keine Haftung für meine Auskünfte übernehmen.


  • Vielen dank für solch eine ausführliche antwort.
    Falls ich denoch die ausbildung abrechen würde könnte die Iv mir in zukunft taggeld streichend oder die iv rente wenn ich nochmals zur iv müsste aber wegen eines anderen falles? Oder bezieht sich die streichung von iv taggeld und rente nur auf diesen fall?

  • Lieber Inyourphace

    Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Ich rate dir aber, dass du dich unbedingt mit der IV absprichst.

    Ich wünsche Dir alles Gute für die Zukunft und grüsse Dich herzlich.

    Pascale


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