Habe einen Gdb von 50% mit G befristet. Beim Autohändler hieß es es gibt keinen Rabatt da befriste

Gdb mit G befristet, es gäbe keinen Rabatt beim Autokauf da der Ausweis befristet sei. Stimmt das?

Antworten

  • Da muss sich der Autoverkäufer täuschen!

    Grundsätzlich unterliegen alle Schwerbehindertenausweise (Schwerbehindertenbescheide) einer ständigen Überprüfung von amtswegen! Auch wenn ein Bescheid (Schwerbehindertenausweis) unbefristet erteilt wird, heißt das nicht, dass der "Schwerbehindertenstatus" nicht aberkannt werden kann, wenn die Voraussetzungen eventuell nicht mehr gegeben sind (Genesung).

    Die Auto-Rabatte werden von allen bekannten Autohersteller angeboten, sie sind je nach Hersteller jedoch an einen bestimmten bestehenden Schwerbehindertenstatus gebunden.
    Die Hersteller haben zudem aber auch unterschiedliche Ansichten, welcher GdB und/oder auch Merkzeichen vorliegen muss. Alle Hersteller verlangen nur als Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Autokaufes eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung (Abhängig von den Voraussetzungen des Herstellers) vorliegt.
    Siehe dazu auf allen Internetportalen der Autohersteller in der Suchfunktion.

    Ob ein ortsansässiger oder regionaler Autohändler bzw. Niederlassung weitere Rabatt-Konditionen gewährt, obliegt dem Autohändler vor Ort und es liegt in seinem Ermessen, welche "weitere Rabatte oder Kaufanreize" er anbietet.

    Gruß
    rollispeedy



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