Rundfunkgebührbefreiung

Hallo, unser Vater hat Parkinson und 80 %Behinderung. Außerdem hat er wegen Schwerhörigkeit ein Hörgerät.
Ich möchte die Rundfunkgebührbefreiung angehen. Muss ich da einen neuen Behinderungsvertrag mit RF anleiern?

Antworten

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  • Also wie ich mittels einiger Widersprüche zur GEZ (heisst jetzt anders) gemerkt habe, gibts keine Rundfunkgebühren-Befreiung mehr, die ich vor dieser ganzen Umstellung hatte.
    Jetzt gibts für berechtigte Personen (RF) nur eine Ermässigung, dh 17,49 für 1 Quartal, das wars, leider 👿
  • Auf der Info-Seite hier im Forum sind die wesentlichen Merkmale für die Merkzeichen, unter anderem "RF", beschrieben.

    Ja, es ist Richtig, das es nicht mehr die GEZ (GebührenEinzugsZentrale) heißt... aber das bereits seit 2012. Die seit 2012 bestehende Wortschöpfung heißt nun : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, aber im "Volksmund" weiterhin als GEZ bezeichnet 🥺 .

    Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit der Ermäßigungen und Beitragsbefreiungen.
    Sie dazu auch:
    https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/19_rundfunkaenderungsstaatsvertrag_tritt_am_112017_in_kraft/index_ger.html
    - in der Unterrubrik "Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger"

    Gruß
    rollispeedy 😉
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