Familienkasse fordert hohe Summe zurück

Erstmal ein HALLO in die Runde und einen angenehmen Ostermontag !

Ich möchte hier über einen Vorfall berichten, der mich nicht persönlich betrifft, sondern "nur" sehr liebe, mir bekannte Personen und denen der geschilderte Fall geschehen sein könnte.

Der mögliche Vorgang ist kompliziert und ich werde ihn so schildern, als wäre er geschehen.

Zwei erwachsene Kinder ( 30+, männlich ) sind seit kleinkindertagen behindert durch familiäre Gewalt des Kindesvaters - die Behinderungen sind durch Gewalttaten des kindesvaters an den Säuglingen und Kleinkindern entstanden. Bei Bekanntwerden dieser Tatsachen hat sich der Kindesvater damals durch Suizid der Verantwortung entzogen.

Die beiden Kinder lebten bis Mitte 2013 gemeinsam mit ihrer Mutter in einer Wohnung.
Beide Kinder haben einen GdB v. 100% mit den Zusätzen "B" und "H" und die Beiden sind heute 38 u. 40 Jahre alt.
Beide Kinder arbeiteten jahrelang gg. eine geringe Entlohnung in geförderten Behindertenwerkstätten.

Gegen Ende 2013 wurde jedoch die Förderung eingestellt, da eine therapeutische Wirkung nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Die Betroffenen waren darüber schon sehr traurig - die Arbeit in den Behindertenwerkstätten hatte zumindest aus ihrer Sicht das Leben lebenswerter gemacht.
Zu diesem Zeitpunkt hat sich der Ältere der Beiden entschieden, in ein betreutes Wohnen einzutretren wegen dort geschlossener Freundschaften und der Jüngere hat sich entschieden, bei seiner Mutter zu bleiben.

Während beide Kinder noch in den Behindertenwerkstätten gearbeitet haben, haben Sie Kindergeld von der Familienkasse des Jobcenters erhalten.
Nach dem Auszug des Älteren wurde das Kindergeld - und natürlich auch sämtliche anderen Zahlungen wie Pflegegeld etc., für beide Söhne von der Familienkasse neu berechnet.
Der Sohn, der bei der Mutter verblieben ist, trat ausserdem in die volle Erwerbsminderungsrente ein. Wie gesagt - dieses Geschehen im November/Dezember 2013.
Die Mutter bekam dann einen Bescheid mit Berechnungsbogen über die monatliche Summe X für den in ihrem Haushalt verbliebenden Sohn.
In den Jahren 2014,2015 und 2016 musste sie jeweils neue Anträge stellen für den verbleibenden Sohn, die Anträge wurden zeitnah bearbeitet und sie erhielt neue Bescheide. Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen gab es jedoch nicht - es blieb bei den Bedingungen der ersten Antragsstellung im November 2013.

Im September 2016 bekam die Mutter dann per Brief eine Ankündigung, dass ab 2017 das Kindergeld allgemein angehoben wird. Es waren nur ein paar Euro - aber trotzdem herrschte Freude - 5 Euro ( mehr ) haben oder nicht haben^^.

Die Mutter füllte den Antrag - wie übrigens JEDESMAL - persönlich MIT HILFE von Sachbearbeitern, direkt in den Amtsräumen, aus. Abgefragte Dokumente wurden von Sachbearbeitern selbst kopiert und den Antragsunterlagen beigefügt.

Oktober und November 2016 vergingen ohne Reaktionen der Familienkasse. Ende Dezember fragte die Mutter - widerum durch persönliche Vorsprache, nach, wann es denn einen Bescheid über das neue, angehobene Kindergeld, geben würde. Sie bekam die Antwort, das würde durch die Flut der notwendigen Anträge etwas dauern und sie müsse sich keine Sorgen machen.

Für Januar und Februar erfolgten dann aber GARKEINE Zahlungen der Familienkasse, Bescheide gab es auch nicht.
Ende Februar 2017 - wieder durch persönliche Vorsprache - erhielt die Mutter von einer Sachbearbeiterin die Antwort, die Bearbeitung würde sich verzögern, u.A. weil kein Rentenbescheid des Sohnes vorliegen würde. Diesen hat die Mutter aber wie bisher mit der Antragstellung abgeliefert, persönlich - wie in den Jahren zuvor. Noch am selben Tag hat die Mutter dann den Rentenbescheid nochmals persönlich zum Amt gebracht und er wurde dort fotokopiert. Man bedankte sich bei ihr und versprach eine schnelle Bearbeitung sowie die Nachzahlung der ausstehenden Summen, sie bräuchte nicht weiter nachfragen.

Jetzt - am Ostersamstag - kam dann Post der Familienkasse.
Allerdings kein Bewilligungsbescheid, sondern eine Rückforderung von rund 7300€. Begründet wurde dies damit, man hätte festgestellt, dass die Erwerbsminderungsrente des Sohnes, die dieser seit Dezember 2013 bezieht, zur eigenständigen Lebenssführung ausreichen und kein Anspruch auf Kindergeld bestünde.
Man wies im Schreiben auch gleich auf den § 37 Abs.2 Abgabenverordnung hin und fordert die Rückzahlung der Summe binnen 14 Tagen.

-> Ich kann verstehen, wenn ein Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben macht, dass darauf basierende staatliche Zuwendungen dann zurückgezahlt werden müssen; das ist für mich selbstverständlich. Aus diesem Grunde rate ich selbst ja Anderen, in solchen Fällen direkt im Amt/Behörde freundlich um Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen zu bitten.
Genau das ist aber hier 2013, 2014,2015 und 2016 geschehen :

- persönliche Vorsprache des Antragstellers
- Ausfüllen der Anträge zusammen mit Sachbearbeiter
- persönliche Übergabe von Dokumenten und Fotokopie durch Sachbearbeiter

Ich kann es nicht fassen, dass nun eine Rückforderung per Bescheid ergeht mit der Begründung, die Rentenhöhe des Sohnes berechtige nicht zum Bezug des Kindergeldes undzwar seit Beginn der Rentenzahlungen, obwohl JEDESMAL alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht und durch Vorlage von Dokumentenoriginalen belegt worden sind.
JETZT fällt einem Sachbearbeiter ein, dass schon seit Beginn der Zahlungen falsch berechnet wurde und fordert zurück ???

Der einzige Rat, der mir einfällt dazu ist, dem Bescheid umgehend schriftlich zu widersprechen versehen mit dem Hinweis, dass die Angelegenheit einen Fachanwalt übergeben wird. Zweiter Rat - auch wirklich sofort einen RA beauftragen, auch wenn das erstmal Etwas kostet.
Wie ich schon sagte - läge ein Versäumnis des Antragstellers vor und es käme deswegen zu Fehlberechnungen - dann sehe ich Rückforderungen vollkommen ein.
Ich sehe das aber nicht ein, wenn derselbe Fehler durchgehend über Jahre hinweg gemacht wurde von der Familienkasse selbst. Die antragstellende Mutter hatte keine Veranlassung, die zuvor ergangenen Bescheide der Familienkasse anzuzweifeln und besitzt auch nicht das Fachwissen, welches zu Berechnungen und Entsscheidungen notwendig ist. Die Sachbearbeiter der Familienkasse aber schon !

So - das war es jetzt einmal grob geschildert; ich bitte um Entschuldigung für diesen langen Text, es fällt mir schwer, mich kurz zu fassen 🙁

LG in die Runde !

Diese Diskussion wurde geschlossen.