Muß mein Chef mich freistellen für einen Arzttermin (Einzelhandel, GdB 60)

Ich arbeite im Einzelhandel und habe einen Tag pro Woche frei, meist ein Wochentag, GdB 60. Mir ist es jetzt mehrfach passiert, dass ich meinem Chef einen Artztermin mitgeteilt habe und er mich gebeten hat diesen zu verlegen, da er für diesen Tag nicht genug Mitarbeiter hat. Darf er mir vorschreiben wann ich einen Arztermin mache??

Antworten

  • Dein Arbeitgeber muss Dich in einer akuten Situation zum Arzt gehen lassen, wie bei plötzlich starken Schmerzen. Bist Du hilfsbedürftug, muss er sogar erste Hilfe leisten, wie jeder Andere auch. Ist ein Arztbesuch planbar, musst Du ihn außerhalb der Arbeitszeit legen oder Überstunden abbummeln, also dann mit dem Vorgesetzten absprechen, weil der Arbeitgeber das Recht hat, Deine Arbeitszeiten so festzulegen, wie er es brauchen kann. Dabei muss er sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Abweichendes darf im Arbeitsvertrag geregelt werden. Falls es Dir zweifelhaft erscheint, sprich mit dem Betriebsrat. Ansonsten ist es eigentlich ein Zeichen dafür, dass er Dich braucht.

    Liebe Grüße!
  • Bitten kann er dich und es ist auch nachvollziehbar. Denn er ist nicht die Caritas und will auch die Arbeit bekommen, die er bezahlt. Einen notwendigen Arzttermin kann er dir aber nicht verwehren. Im Zweifel könntest du dich auch krank schreiben lassen. Betrifft es die gleiche Krankgeit, würdest du nach 6 Wochen bzw. 30 Tagen im Jahr aber in Krankengeld fallen.

    Vernünftig ist es für alle beteiligten, wenn man die Termine untereinander koordiniert.
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  • Dein Arbeitgeber muss dich für alle "gesundheitlich notwendigen Arztbesuche" frei stellen (unbezahlte Arbeitszeit).
    Du aber als Arbeitnehmer bist jedoch verpflichtet deinen Arbeitsvertrag ebenso zu erfüllen gegenüber deinem Arbeitgeber, da du vertraglich dich zu bestimmten Arbeitszeiten verpflichtet hast!
    Kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, ist dies ein Kündigungsgrund (z.B. per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung oder eine betriebliche Kündigung).
    Kontrolltermine beim Arzt sind zum Beispiel keine notwendigen Arzttermine, die kann man außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.
    Ein "Krankschreiben wegen Arztbesuch einer nicht notwendigen Untersuchung während der Arbeitszeit" sollte man sehr vorsichtig sein, da hier das Lohnfortzahlunggesetz greift und alle Kosten des Fernbleibens vom Arbeitsplatz dem Arbeitgeber überlässt (doppelte Lohnkosten für den Arbeitgeber).
    Du solltest auf jeden Fall dich mit deinem Arbeitgeber verständigen und ein Gespräch, ggf. mit einer Vertrauensperson, über zukünftige Fehlzeiten einig werden.

    Gruß
    rollispeedy

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