Bundes Teilhabegesetz auch für GdB von 40 Prozent gültig.

Hat man auch mit einem GdB von 40 Prozent die Vorzüge des BundesTeilhabegesetzes?
Kann man zB. Geld aus Eigenerwirtschaftung (nicht aus Tätigkeit in Behindertenwerkstatt) trotz Sozialhilfe (und damit Aufstockung bei eigener Rente durch das Sozialamt) einbehalten? Etwa ein Freibetrag oder eine Pauschale?

Antworten

Diese Diskussion wurde geschlossen.