Ist es möglich mit einer Seh-undGehbinderung, Sehrest 10&16% einen Emotionrollstuhl zu bekommen?

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 8. Apr 2021, 00:15 in Sinnesbehinderungen
Durch einen Gendefekt bin ich sowohl Seh- als auch Gehbehindert, für lange Gehstrecken brauche ich einen Rollstuhl. Bisher war es so dass ich kürzere Strecken im Rollstuhl alleine mit eigener Kraft , oder mit Hilfe meiner Frau, mit einer Schiebehilfe, bei längeren Wegstrecken bewältigt habe.1. geht jetzt auch allmählich meine Muskelkraft in den Armen zurück, und 2. hat meine Frau eine Rückenop hinter sich und kann mir im Moment nicht mehr helfen. Nun rieten mir die Ärzte und Physiotherapeuten einen Emotionrollstuhl zu beantragen, aber der war schon einmal von der Krankenkasse abgelehnt worden wegen meiner Sehbehinderung. In der Reha habe ich mit einem Emotion schon Fahrübungen gemacht mit einer Physiotherapeutin. Meine Frage ist nun hat jemand, mit einer Sehbehinderung, Erfahrungen gemacht mit einem Emotionrollstuhl? Wie groß sind die Chancen , daß der Emotion genehmigt wird? Ohne diesen Rollstuhl wäre ich ja kaum noch mobil. 😺

Antworten

  • Hallo Christhen,

    hast du dich denn schon mal von einem Sanitätshaus zu dem Thema beraten lassen?
    Vielleicht hat auch der Hersteller schon Erfahrungen im Kundenkreis, die weiterhelfen können.
  • 😃 Hallo,
    ich war am 11.04.2017 beim Augenarzt und habe diesen gefragt, ob es aus seiner Sicht Einwände gäbe. Seine Aussage war klar, einen E-Rolli würde er nicht empfehlen aber gegen einen E-Motion gibts nichts einzuwenden und die Kasse kann sich mit ihm, falls Notwendig, in Verbindung setzen.
    Jetzt muß nur noch der Wechsel zwischen meinem Rolli und dem klobigen Schiebehilfsgerät klappen und ich bin zufrieden.
  • Hallo Christhen,

    na dann drücken wir dir mal die Daumen! Gern kannst du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht 😉
  • Christhen hat geschrieben:
    "....beim Augenarzt und habe diesen gefragt, .......Seine Aussage war klar, einen E-Rolli würde er nicht empfehlen aber gegen einen E-Motion gibts nichts einzuwenden ......"


    Eine sehr seltsame Aussage von einem "Augenarzt" ! Es handelt sich bei beiden Rolliantrieben um einen "e-Antrieb" mit den gleichen einzustellenden Möglichkeiten der Geschwindigkeiten.
    Der einzige Unterschied ist nur, dass die E-Antriebstraktion einmal per Hand über den Anschub der Greifringe am Rolli geschieht (eMotionräder) und zum anderen über eine Steuereinheit eines "Joysticks" (z.B. E-Fix).

    Bei eMotion und E-Fix wären sogar die Baugruppen des Antriebes identisch, sie unterscheiden sich nur in der Bedienung. Daher ist die Aussage des Augenarztes mehr als merkwürdig und in keiner Weise nachvollziehbar.
    Der Augenarzt hat nur zu entscheiden, ob die Augen fähig sind, ob ausreichende Wahrnehmungen des Auges vorhanden sind, so das keine Gefährdung zustande kommt, bei der Verwendung von selbst gesteuerten motorisierten angetriebenen e-Rollis in öffentlichen Bereichen. Ein Augenarzt ist auch nicht befähigt zu entscheiden, ob jemand einen E-Rolstuhl oder einen eMotion-Rollstuhl bekommt.
    Diese Entscheidung obliegt am Ende dem Arzt der die Verordnung ausstellt und der Krankenkasse.

    Ein herkömmlicher E-Rolli und ein e-Motionrolli sind beide elektrisch angetriebene Rollstühle die annähernd auch die gleichen Geschwindigkeiten fahren können, je nach Bauweise. Ihr Unterschied ist nur der Rolli-Aufbau.
    Und so wird es auch eine Krankenkasse es sehen.

    Wünsche dir aber dennoch, dass es gelingt.

    Gruß
    rollispeedy
  • Kann es sein, dass die Krankenkasse einfach nicht zahlen will, und die Sehbehinderung als Ausrede benutzt wird, dass sie den E-motion Rollstuhl nicht zahlen müssen?

    Hab seit 15 Jahren beruflich mit Krankenkassen zu tun. Da wird manchmal einfach alles versucht, um Geld zu sparen 🙄

    🐞🦋🐸🐰🐹🦒😎

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