Habe ich Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten wegen Betreuung vom behinderten Sohn, 22 Jahre

Ich arbeite Teilzeit 25 Stunden im Verkauf, Öffnungszeiten 8 bis 20 Uhr. Bisher musste ich keine Spätschichten bis 20 Uhr von Montag bis Freitag machen, da ich meinen Sohn 100% behindert ab 17 Uhr betreuen muss, ich bin alleinerziehend.
Freitag und Samstag habe ich auch bis 20 Uhr gearbeitet wenn ich eine Betreuung für meinen Sohn hatte, mit meinem Kollegen und dem Chef gab es bisher keine Probleme.
Jetzt meint unser Chef jeder muss unter der Woche auch bis 20 Uhr arbeiten da niemand eine Sonderregelung hat.
Gibt es für mich als Mutter eine Sonderregelung wenn ich meinen Sohn 22 Jahre betreuen muss, ich bin seit 10Jahren bei der Firma.

Antworten

  • Komplizierte Sache... 🥺

    Das Pflegegesetz hat zwar gewisse Möglichkeiten, setzt aber voraus, das der zu Pflegende eine "Pflegestufe" inne hat.
    Hier sollten die Beratungen der Pflegekasse oder vergleichbare Beratungsstellen aufgesucht werden.
    Im Grunde besteht die Möglichkeit, nach den Pflegegesetzen
    "... Familienpflegezeit"
    Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt, sie können sich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres teilweise für die Pflege in häuslicher Umgebung einer beziehungsweise eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Pflegegrade 1 bis 5) freistellen lassen....
    Wichtig aber:
    Der Rechtsanspruch findet nur Anwendung gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Die Ankündigungsfrist für die Freistellung beträgt acht Wochen. Gleichzeitig ist zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang innerhalb der Gesamtdauer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen."

    Langfristig sollte mit dem Arbeitgeber eine persönliche Vereinbarung über die Arbeitszeiten getroffen werden, das die Pflege sichergestellt wird.

    Gruß
    rollispeedy



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