Pflege von Elternteil

meine mutter (85), beide knie mit prothesen, ist seit 5 jahren auf hilfe angewiesen. sie wohnt alleine in der 4 ettage. meine tätigkeit: einkaufen, fahrdienste arzt, apotheke, coiffeur, zahnarzt, haushalt etc. frage: gibt es dafür eine entschädigung?

Antworten

  • Liebe/r Mutterkurt

    Schön, dass Du in unser Forum gefunden hast.
    Du kriegst leider keine Entschädigung für deine gute Tat. Deine Mutter kann aber folgende Entschädigung anfordern.

    Fahrkosten:
    Menschen mit Behinderung können Fahrtkosten für Privatfahrten bei der Krankenkasse einfordern. Allerdings nur in einem "angemessenen Rahmen".

    Ergänzungsleistungen:
    Je nach Vermögen, kann deine Mutter Ergänzungsleistungen anfordern, Dass heisst, wenn die Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken, hat Sie Anspruch darauf. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Mehr dazu findest Du unter:

    https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL

    Hilflosenentschädigung:
    Wenn deine Mutter bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Sie Dir mal diesen Link an:

    https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Invalidenversicherung-IV/Hilflosenentsch%C3%A4digung#qa-1234

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir alles Liebe,

    Pascale









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