ALG 2 - ich pflege meine Großmutter Pflegestufe 1/neu "Pflegegrad 2" und soll in die Vermittlung

Ich pflege seit 2014 meine Großmutter (91 Jahre) und wohne mit ihr in einem Haus, nicht Haushalt.
Sie hat 100 % Grad der Behinderung mit G, RF, B.
Sie ist seit Jahren an Krebs erkrankt/Brustamputation, neue Tumore, fast blind, Lungenbeeinträchtigung, Osteoporose, Bluthochdruck/Herzprobleme, Geh- und Stehbeeinträchtigung.
Nun musste ich wieder zum Jobcenter und mir wurde mitgeteilt, dass ich bei Pflegestufe 1 trotzdem 20 Stunden arbeiten muss, da es der Gesetzgeber so vorsieht. Zur Erklärung: Ich darf lt. amtsärztlichen Gutachten nur max. 20 Stunden arbeiten, da ich u.a. an Gelenkserkrankungen leide.
Ich weiss leider nicht, wie ich das machen soll, bzw. es funktionieren sollte.
Meine Großmutter ist durch die Gleichgewichtsstörungen sturzgefährdet (sie muss bei jedem Gang begleitet werden), leidet an plötzlicher Atemnot und benötigt sofort ein Spray, kann sich durch ihre (fast) Blindheit nicht alleine versorgen, Medikamente einnehmen oder sich Essen zubereiten. Ich muss sie waschen, anziehen, auch Kompressionsstrümpfe, ihr das Essen zubereiten, sie zum Essen anleiten, Medikamente reichen, zur Toilette begleiten, säubern. Den Haushalt pflegen. Einkäufe erledigen. Das steht auch alles im Bericht vom medizinischem Dienst.
Ich selber bin alleinerziehend mit 3 Kinder, die jüngste ist 10 Jahre.

Antworten

  • Wie lang ist die Pflegestufen-Feststellung her?
    Wenn schon länger und es sich seither verschlechtert hat, würde ich um eine erneute Begutachtung, zwecks Höherstufung, bei der Pflegekasse ersuchen!

    Gruss,
    little
  • Unter dem Nachweis das du "Familienpflege" (Bescheinigung der Pflegekasse + Pflegebeurteilung des MDK) + Nachweis der schulpflichtigen Kinder + amtsärzlichen Nachweis der gesundheitlichen Arbeitseinschränkung müsste eine Freistellung der Arbeitsvermittlung regulär möglich sein.
    Die Höherstufung der Pflegestufe, wie vom vorherige User beschrieben, sollte auch gemacht/beantragt/versucht werden.

    Gruß
    rollispeedy


    PS: der Antrag auf die Freistellung sollte schriftlich mit den oben genannten Unterlagen an das Job-Center oder der Gleichen gestellt werden.
  • Hallo JeBe,
    mein Rat wäre in der Zeit in der ihr eine höher Stufung des Pflegegrades beantragt, das du wenn du dich bewerben musst auf eine Stelle, deine Situation ganz klar in der Bewerbung schilderst. Du hast die Möglichkeit deine Behinderung, das amtsärztliche Gutachten und und und mit einfliessen zu lassen. Da du nicht geschrieben hast wie oft du dich bewerben musst nehme ich an das es weniger als bei voller Erwerbsfähigkeit ist. Dann denke ich solltest du einen Pflegedienst in die Pflege mit einbeziehen. Lege ein Pflegetagebuch an in das du genau deine Aufgaben einschreibst. Z. B. alle Arztgespräche die du ja auch bestimmt fuehrst. Oder jeder Schriftverkehr mit Ämtern und Banken ist erwähnenswert. Sozusagen das ganze Leben um einen alten Menschen herum kann dokumentiert werden, wozu auch die Medikamentenbesorgung und Gabe gehört. Denn nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz gibt es sogenannte Einsatzzeiten der zu Pflegenden. Und diese Einsatzzeiten musste ich durch ein Pflegeprotokoll nachweisen.
    Zu meiner letzten Bewerbung sagte die Bearbeiterin, das ich Eskimos aber keine Kühlschränke verkaufen könnte.
    Und somit mein letzter Rat an dich. Bleib bei deiner Überzeugung pflegen zu wollen und mach das immer wieder gegenüber dem Job Center geltend. Es dauerte bei mir drei Jahre wobei ich wirklich sagen kann das die Mitarbeiter/innen immer Verständnis aufbrachten und ihre gesetzlichen Spielräume zu meinem Gunsten auslegten.
    Bis dann und melde dich wieder hier, wir würden gern erfahren wie es weiter geht. Mit frdl Grüßen
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