Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegeperson

Hallo, ich erhalte selbst ab März 2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (nicht verwechseln mit Erwerbsminderungsrente).Nun ist meine Frau Pflegebedürftig geworden und ihre Krankenkasse würde für mich Rentenbeiträge zahlen, da sich der Pflegebereich nun nicht nur Körperpflege betrifft sondern auch Bereiche wie Spatzierengehen,. Kino und Theaterbesuche u.a. betrift und ich damit auf eine tägliche Pflegezeit von gut 3 Stunden komme. Geht das mit Rentenbeiträge oder gibt es hier andere Regelungen. Ich möchte nicht meine Rente gefährden.

Antworten

  • Hallo christian29,
    die Rentenbeiträge stehen dir zu wenn du mehr als 10 Stunden in der Woche pflegst. Der MDK legt diese Pflegezeit fest. Deine eigene Rente dürfte es nicht betreffen es sei denn die Stundenzahl am Tag ist höher als das was bei der Berechnung deiner Rente fest gelegt wurde. Also kannst du in deinen Akten nachsehen was genau der Bewilligungsbescheid aussagt. Die Pflegezeit für deine Frau musst du dann vielleicht auf dem Papier reduzieren. Wie gesagt 11h in der Woche reichen auch.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andere user kennen sich in den gesetzlichen Bestimmungen besser aus. Ein bisschen Geduld.
  • Hinsichtlich einer Tätigkeit bei dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (Gesetzliche Regelungen durch Änderung des § 43 SGB VI i.d.F. vom 31. Dezember 2000 und Beibehaltung der weiteren gesetzlichen Regelungen dazu) oder einer wegen Rente wegen Erwerbsminderung (Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem 01.01.2001) beinhalten die gleichen gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen sowie bei gleichem identischen Arbeitsvermögen in Stunden.

    Grundsätzlich kann man sagen, das zur Zeit nicht mehr als 450€ hinzu verdient werden darf, sowie mit der Kopplung das kein Arbeitsvermögen von mehr als 15 Stunden pro Woche in einer abhängigen Beschäftigung geleistet werden darf, um seine Rente nicht zu gefährden.
    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz "TzBfG" (Teilzeitjober) , Pfle­ge­zeit­ge­setz "Pfle­geZG" (Für die Pflege in der Familie) sowie andere tangierende gesetzlichen Regelungen sind diesbezüglich immer auch auf die 15 Stunden mit berücksichtigt worden, um Rentnern wegen Erwerbsminderung die Möglichkeit des Hinzuverdienen zu geben; inkl. der Ausübung von Pflege.
    Weiteres kann aus der beigefügten Broschüre entnommen werden.

    Gruß
    rollispeedy
  • christian29 hat geschrieben:
    Hallo, ich erhalte selbst ab März 2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (nicht verwechseln mit Erwerbsminderungsrente).Nun ist meine Frau Pflegebedürftig geworden und ihre Krankenkasse würde für mich Rentenbeiträge zahlen, da sich der Pflegebereich nun nicht nur Körperpflege betrifft sondern auch Bereiche wie Spatzierengehen,. Kino und Theaterbesuche u.a. betrift und ich damit auf eine tägliche Pflegezeit von gut 3 Stunden komme. Geht das mit Rentenbeiträge oder gibt es hier andere Regelungen. Ich möchte nicht meine Rente gefährden. Bisher hatte ich wöchentlich 12 Stunden. Mit der neuen Regelung ab 2017, in welcher auch Begleitung zu Freunden, Spazieren gehen, sonstige Betreuung zusätzlich zur Pflege dazu zählt, komme ich auf 19 Stunden je Woche, täglich 2,5 Stunden.

  • christian29 hat geschrieben:
    "......Nun ist meine Frau Pflegebedürftig geworden....."


    christian29 hat geschrieben:
    "..... Bisher hatte ich wöchentlich 12 Stunden. Mit der neuen Regelung ab 2017, in welcher auch Begleitung zu Freunden, Spazieren gehen, sonstige Betreuung zusätzlich zur Pflege dazu zählt, komme ich auf 19 Stunden je Woche, täglich 2,5 Stunden...."



    Sag mal, lebst du in einer Beziehung im herkömmlicher Weise oder rechnest du alle deine Tätigkeiten mit deinem Lebenspartnerin auf??? Dann hast du "Einkaufen und Briefkasten leeren usw." vergessen!

    Hier geht es um "Pflege eines Angehörigen (!) und nicht gesellschaftliche Betreuung seiner Ehefrau" ... oder habe ich deinen Text Missverstanden???

    Man könnte meinen, deine "Ehefrau" ist nur noch eine fremde Person, wofür du deine Zeit opfern müsstest und dafür bezahlt werden möchtest. So läuft das nicht! Das gibt es in keiner Lebensgemeinschaft.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo, sicherlich bin ich glücklich verheiratet und es geht um Pflege. Bisher waren die Pflegeleistungen recht klar definiert. Ab diesem Jahr gelten derart unsinnigen Bestimmungen, hinsichtlich Betreuung wie Spazieren gehen mit ihr oder Kinobesuche - Nachzulesen im Pflegeleistungsgesetz ab 1.1.2017 -, welche mit in die Pflegezeit eingerechnet werden. Ich bin früher mit meiner Frau ins Kino gegangen und auch jetzt. Dadurch kommt es für mich überhaupt zu der Frage hinsichtlich der Rentenbeiträge. Bei einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit war eine Arbeitszeit bis 15 Stunden wöchentlich begrenzt. Durch die neue Regelung würde ich über 15 Stunden kommen. Wäre dann meine Rente gefährdet oder ist Pflege von Angehörigen generell ausgenommen ?. Einzig das allein ist der Beweggrund für meine Frage.
  • Wenn du "alle Dinge des gemeinschaftlichen Lebens" hinzu zählst, selbst das zusammen schlafen (da sie eventuell Pflegeaufwand während der Nacht braucht) ...dann kommst du auf pie mal Daumen 17 Stunden alleine am Tag mit einer 7 stündigen Bereitschaft wo du selber neben deiner Frau schläfst.

    Ich denke, du solltest das "Pflegegesetzt" so sehen wie es gedacht ist! Und nicht eine Ehegemeinschaft als kommerzielle Pflegezeit ansehen!
    Hier geht es um individuellen Pflegeaufwand, der dich "zusätzlich" in deiner Freizeit zwangsweise bindet.

    Wenn du alles bezahlt haben möchtest in deiner Ehe für deine Aufwendungen, wozu hast du denn geheiratet?
    Ich hoffe, deine Frau hat noch Gutscheine, die sie aus der bisherigen Ehezeit verrechnen kann.

    Aus solchen Denkweisen, kann ich sehr wohl verstehen, das es verdammt schwer ist, Kostenträger zu finden, wenn man wirklich finanzielle Unterstützung braucht und es zunehmend schwerer wird Anerkennung in Pflegestufen zu bekommen.

    Aber die Stundenzahl hinsichtlich der Rentenversicherung bleibt bei 15 Stunden die Woche!
    Sollten weitere Stunden von Nöten sein, muss die Pflegekasse hier dieses Beurteilen und bei "wirklichen Bedarf" eine externe Pflegeperson empfehlen. Sofern hier die eigene Rente nicht gefährdet werden soll.

    Ich schätze mal, das ganze war eher ein "Joke-Frage" !!!!!

    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Wenn du "alle Dinge des gemeinschaftlichen Lebens" hinzu zählst, selbst das zusammen schlafen (da sie eventuell Pflegeaufwand während der Nacht braucht) ...dann kommst du auf pie mal Daumen 17 Stunden alleine am Tag mit einer 7 stündigen Bereitschaft wo du selber neben deiner Frau schläfst.

    Ich denke, du solltest das "Pflegegesetzt" so sehen wie es gedacht ist! Und nicht eine Ehegemeinschaft als kommerzielle Pflegezeit ansehen!
    Hier geht es um individuellen Pflegeaufwand, der dich "zusätzlich" in deiner Freizeit zwangsweise bindet.

    Wenn du alles bezahlt haben möchtest in deiner Ehe für deine Aufwendungen, wozu hast du denn geheiratet?
    Ich hoffe, deine Frau hat noch Gutscheine, die sie aus der bisherigen Ehezeit verrechnen kann.

    Aus solchen Denkweisen, kann ich sehr wohl verstehen, das es verdammt schwer ist, Kostenträger zu finden, wenn man wirklich finanzielle Unterstützung braucht und es zunehmend schwerer wird Anerkennung in Pflegestufen zu bekommen.

    Aber die Stundenzahl hinsichtlich der Rentenversicherung bleibt bei 15 Stunden die Woche!
    Sollten weitere Stunden von Nöten sein, muss die Pflegekasse hier dieses Beurteilen und bei "wirklichen Bedarf" eine externe Pflegeperson empfehlen. Sofern hier die eigene Rente nicht gefährdet werden soll.

    Ich schätze mal, das ganze war eher ein "Joke-Frage" !!!!!

    rollispeedy


    Hallo, irgendwie liegt hier ein Missverständnis vor. Ich bin überhaupt nicht daran interessiert Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse meiner Frau zu bekommen. Im Gegenteil. Ich möchte nur nicht meine Erwerbsunfähigkeitsrente gefährden hinsichtlich der Anzahl an Wöchentlichen Pflegestunden für Meine Frau. Desweiteren liegen wohl die möglichen Arbeitsstunden aus Erwerbstätigkeit bei einer Erwerbsunfähigkeitrente weiche bis zum 31.12.2000 bewilligt wurde bei unter 2 Stunden am Tag und ich weiss nicht ob dies mal geändert wurde. Eventuell haben sie genauere Informationen. Desweiteren haben wir einen ambulanten Pflegedienst mit zur Pflege m einer Frau, da ich nicht die ganze Pflege übernehmen kann. Danke
  • Hallo,
    Ich hatte eine Broschüre bei einer meiner Antworten zu diesem Thread beigefügt.
    1. Die gesetzlichen Regelungen der Hinzuverdienstgrenze sind für Erwerbsminderungsrenten vor und nach 2001 gleich. Der Unterschied der beiden verschiedenen Rentenarten waren die Bewertungen und Anerkennung der Zugangsvoraussetzungen zu dieser Rente.
    Vor 2001 war die eigene erlernte berufliche Eignung für den Arbeitsmarkt mit ein Kriterium der Erwerbsminderungsrente, Nach 2001 wird nur nach der Fähigkeit eine Arbeit von mehr als 3 Std/Tag zu verrichten hinterfragt, unabhängig des erlernten Berufes.
    Alle erwerbsgeminderten Rentner die vor 2001 in Rente gegangen sind, unterliegen dem Vertrauensschutz und werden nach den gesundheitlichen Regeln und dem beruflichen Bestandsschutz des Arbeitsmarkt vor 2001 bewertet. (Das mal zur groben Erklärung beigefügt)

    2. Es geht hier um "bezahlte Arbeit" bei der Bemessung der Grenzen von einem 450€ Job bzw. der Begrenzung von bezahlten Arbeitsstunden. Die bezahlte Arbeitszeit darf nicht die 3 Stunden / Tag in der Regel überschreiten. Wenn man ein Job über 15 Std./Woche wahrnimmt, ist diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig - unabhängig des Lohnes oder Gehalts. Daher kommt die Regelung 15 Std/Woche. Da bei der häuslichen Pflege meist an 7 Tagen gearbeitet wird (7 Tage x 3 Stunden = 21 Stunden) ist diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, also werden grundsätzlich Rentenbeiträge zur Sozialversicherung bezahlt. Kommt man unter die 15 Stunden, kann man sich von den Beiträgen befreien lassen bzw. es besteht nur eine freiwillige Verpflichtung.
    Eine zusätzliche bezahlte Tätigkeit, als vorzeitiger Rentenbezieher, ist grundsätzlich der Rentenversicherung mitzuteilen. Daher übermittelt die Pflegeversicherung auch die gelten gemachte Pflegezeiten.

    3. Was jemand "unentgeltlich an Arbeit" selbstständig macht oder verrichtet (Vereinsarbeit, Gartenarbeit, Pflege, soziale Tätigkeiten, Autowaschen, Eigenerwerb usw.) zum Schaden seiner eigenen Gesundheit, interessiert keinen.
    (Jedoch ein Arbeitgeber muss darauf achten, unabhängig ob er Lohn/Gehalt/Aufwandsentschädigungen usw. auszahlt oder nicht, da er auch die BG-Regeln bzw. DGUV-Regeln einzuhalten hat.)

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo, danke für Antwort. Meine Unsicherheit liegt in der Mitteilung der Pflegestunden gegenüber der Pflegekasse um meine eigene Rente nicht zu gefährden. In den Ausführungen zu meiner Rente wegen Erwerbsunfähigkeit stehen unter Anspruchvorraussetzungen, das die Arbeitszeit eben nur unter 2 Std. bei Beschäftigung liegen darf und da bin ich mir eben nicht sicher. Eine Bezahlung oder Entgelt werde ich wohl von meiner Frau nicht verlangen und nach dem neuen Pflegegesetz werden schon Tätigkeiten ab 10 Std. die Woche Rentenversicherungspflichtig und da sehe ich das Problem, das eine Gefährdung für meine eigene Rente eintrit. Es kursiert auch die Meinung, das Pflegezeiten keine Arbeitszeiten sind, die eine Rente Gefährden. In der Beigefügten Broschüre ist leider immer nur für Bezieher eine Erwerbsminderungsrente die Rede (ab 2001), nie von Erwerbsunfähigkeitsrenten (bis 31.12,2000) bzw. das solch Rente nur gezahlt wird solange die Anspruchsvorrausetzungen vorliegen. Und da waren es eben bis 2 Std. Arbeitszeit pro Tag. Wie gesagt, sobald Rentenversicherung für meine Pflege eintrit, sehe ich eine Gefährdung meiner Rente. Oder?
  • Ich weiß nicht wo du etwas hörst oder liest!
    Ich will mich auch nicht wiederholen mit dem was ich bereits geschrieben habe. In der Broschüre ist alles soweit beschrieben.
    Und zu der Erwerbsminderungsrente vor und nach 2001 habe ich ausreichend Stellung genommen und ist, auch in der Broschüre ebeso zu erlesen! Und was die Mitteilung von Pflegezeiten angeht... habe ich auch beschrieben.
    Was der Rentenversicherer für Grenzen auferlegt... ist ebenso beschrieben.
    Und ein Job mit mehr als 15 Stunden ist erst Sozialversichrungspflichtig, ist ebenso auf der DRV Knappschaftseite (Knappschaft ist die Zentrale Anmeldestelle und Versicherungsstelle für Mini-Jober oder Geringfügig-Beschäftigte der Arbeitgeber) nachzulesen.

    Wenn du dem hier nicht vertraust, was ich dir zu deinem Thread geschrieben habe, hast du jederzeit die Möglichkeit dich bei einer Auskunft und Beratungsstelle der DRV (Detsche Rentenversicherung)
    in den Bundesländern der DRV Landeskasse:
    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
    Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
    Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
    Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
    Deutsche Rentenversicherung Bund
    Deutsche Rentenversicherung Hessen
    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
    Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Neue Bundesländer)
    Deutsche Rentenversicherung Nord
    Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
    Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
    Deutsche Rentenversicherung Rheinland
    Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    Deutsche Rentenversicherung Saarland
    Deutsche Rentenversicherung Schwaben
    Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    zu informieren.

    Ebenso besteht die Möglichkeit dich auf den Internetseiten der DRV Bund ( https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html ) kundig zu machen und ggf auch Kontakt aufzunehmen.

    Fakt ist jedoch, wer mehr als 3 Stunden (und nicht 1 oder 2 Stunden) in der Regel täglich eine "bezahlte Arbeit nachgeht oder mehr als 450 € verdient" gefährdet seinen Anspruch auf die Versichertenrente, egal ob die Erwerbsminderungsrente VOR oder NACH 2001 zuerkannt wurde, in voller Höhe! Es können auch Tage dabei sein wo man 4 Stunden arbeiten gehen kann, es darf nur nicht der Regelfall sein, daher die 15 Stunden / Woche als Orientierung. Was die Pflegekasse macht, ist unerheblich dabei, wobei mir das neu ist mit den 10 Stunden!!! Wo steht das???? Unter 15 Stunden kann man sich "freiwillig Sozialversichern" - das ist was anderes als Pflichtversichert.

    Denke, bei jeder weiteren Nachfrage deinerseits, drehen wir uns nur im Kreis und ich komme mir leicht veräppelt vor!

    Gruß
    rollispeedy

  • Danke für Antwort
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