darf der zu befördernede Rollstuhlfahrer Mitfahrer mitnehmen. In diesem Fall Arbeitskollegen.

Kollege hat einen Fahrdienst der durch das Amt bezahlt wird.
Darf er Kollegen mitfahren lassen. Das Taxi fährt durch die Mitnahme keinen Umweg

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Hat der Kollege einen GdB-Ausweis mit einem Merkzeichen „B“, ja. So kann er eine Begleitperson mitnehmen.
Ansonsten obliegt ist es den Beförderungsdiensten (Personenbeförderungsunternehmen wie zum Beispiel: Mietwagenunternehmen/Taxi/Mini-Car/Behindertenfahrdienste/ASB/Johanniter.Unfall-Hilfe/Rotes Kreuz/Malteser Hilfsdienst/Caritas/AWO/ ..usw.), ob eine weiterer Fahrgast unentgeltlich mitnehmen. (Gilt aber nur in dieser Konstellation)
Bei sonstigen Fahrten bei privaten Mietwagenunternehmen sind die Beförderungsrichtlinien des Unternehmens zu beachten.


Gruß
rollispeedy

Als Rollifahrer mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis müsste der Kollege als notwendige Begleitung mitfahren dürfen, sollte aber nicht selbst behindert sein. Die Begleitung muss zur Begleitung befähigt sein, heißt es. Grund für die Mitnahme ist nicht, dass der Kollege zur Arbeit muss, sondern den behinderten Rollifahrer zum Ausgleich des behinderungsbedingten Nachteils begleitet. Das er Kollege ist, ist für die Fahrt unbedeutend.