Steuer - rückwirkender Behindertenpauschbetrag

Hallo,
Ich bin neu hier und hoffe auf Hinweise zu meinem abgelehnten Antrag auf rückwirkende steuerliche Berücksichtigung meines GdB.
Der Gdb-Antrag wurde von mir 2015 gestellt.
Er wurde 2016 rückwirkend ab 1990 vom Versorgungsamt beschieden.
Der Bescheid des Finanzamtes bewilligte ab 2011, ab Gdb-Antragstellung 4Jahre rückwirkend, die Berücksichtigung der Behindertenpauschale.
Abgelehnt wurden die Jahre 1990-2010 für die die Behinderung per Grundlagenbescheid des Versorgungsamtes erfolgte.
Meine Antrags-Begründung: Paragraph 175, Abs.1, Nr. 1 AO
Ablehnungsbegründung:
Gemäß Paragraph 171 Abs. 10 S.2 AO handelt es sich um einen Grundlagenbescheid, auf den Paragraph 181 AO nicht anzuwenden ist. Daher gilt S.1 nur, sofern der Grundlagenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist bei der zuständigen Behörde beantragt worden ist.
Daher ist ab 2011 erst eine Änderung möglich, da die Feststellungsfrist gemäß Paragraph 169 Abs 2 Nr 2 AO zur Antragstellung der vorherigen Kalenderjahre abgelaufen ist.
Einspruch ist zugelassen.

Wer kann mir hierzu Erklärungen geben, ob sich Einspruch lohnt.
Gibt es hierzu bereits Erfahrungen und ggf. Urteile?
(GdB Antrag wurde von mir sofort nach Informationen meines Arztes das ein GdB zustehe gestellt. Vorherige Ärztin hatte darüber nicht informiert.)

Danke für die Hilfe!
Liebe Grüße

Antworten

  • ...meine persönliche Meinung dazu, ohne mich im § Dschungel des Finanzwesen mich zu begeben, es ist zwecklos hier ein weiteres "Rückdatieren" von Steuervorteilen zu beanspruchen.

    Du müsstest wahrscheinlich nachweisen, das nicht auch eher die Möglichkeit bestand, einen GdB zu beantragen.
    Im Umkehrschluss heißt das, du hast "freiwillig auf die Steuervergünstigung", zwecks persönlicher Ansicht eines Vorteils der Nichtbeanspruchung eines GdBs (z.B.Mitteilungpflicht an Arbeitgeber bei dessen Nachfrage), vorgezogen. Dies zieht ebenso auch den freiwilligen Verzicht auf Steuervergünstigungen nach. Wenn ein sooo weit zurückdatieren eines GdBs möglich ist, sind dir auch nicht seit gestern deine gesundheitlichen Einschränkung bekannt sowie auch die Möglichkeit einen GdB zu beantragen.

    Gruß
    rollispeedy
  • @rollispeedy
    Es handelt sich um eine innere, d.h. äußerlich nicht sichtbare aber tatsächlich behindernde (Frauen-) Erkrankung. (schwere Endometriose seit 15. Lj.)
    Wer schon bei Bitte um AU wegen dieser auf Granit beißt, bis zur Diagnose 10 Jahre brauchte und danach wegen der fehlenden therapeutischen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Anerkennung der Erkrankungsfolgen als Behinderung über Jahrzehnte erst jetzt Antrag stellt, der hat sich echt verpeilt angestellt?

    Erst recht, wenn angesichts einer - ganz offensichtlich erkennbar und salonfähig - Gdb 100 gehandicapten Angehörigen dem Bewusstsein entging, das selbst GdB und Hilfe zustehen könnte.
    Pech gehabt und doof.

    Ok. Denke ich auch von mir - und allen anderen betroffenen Frauen. Bin auch nur ein Kind dieser Gesellschaft, sorry.
    Hab aber gerade hier nicht damit gerechnet, auch wenn es Recht subtil formuliert war.
    Sauer bin ich tatsächlich aber auf die Ärzte, die zur Aufklärung und Hilfe verpflichtet gewesen wären und diese nicht leisteten trotz Offensichtlichkeit.
    Dankbar bin ich dem Doc, der sich auf diese Erkrankung spezialisierte und mir erstmals Infos gab. Dieser habe ich sogleich entsprochen und Antrag gestellt.
    Horroranstrengend und beschämend.
    Trotzdem habe ich - auch aus Solidarität mit meine "Schwestern" mit Endometriose den belastenden Kampf um den GdB angetreten und ihn nach erster Ablehnung mit 5 Gutachten entsprechend der tatsächlich bestehenden Folgen erhalten.
    Gdb Rückwirkung erfolgte hierbei von Amtsseite mit Bescheinigung für das Finanzamt im Grundlagenbescheid.

    Sachinfos wie erbeten zu Paragraphen und Urteile zur Frage würden mir jetzt tatsächlich besser weiterhelfen.
  • Hallo.
    Ich konnte rückwirkend (allerdings für mein behindertes Kind) den Pauschbetrag für meine seit 1999-2007 abgegebenen Steuererklärungen geltend machen. Die Schwerbehinderung+Ausweis wurde 2008 rückwirkend ab Geburt anerkannt.
    Ich habe dann die jeweiligen Finanzämter mit einer Begründung angeschrieben und die vereinfachte Steuerklärung mit dazu gepackt.
  • Hallo MiraWu,
    Hab heute Nacht noch etwas dazu gefunden.
    Aber soviel vorweg: Man, Frau, hast du Glück gehabt 😉 Gerade noch reingerutscht ins alte Recht.
    Von dem gingen ich und mein Versorgungsamt auch noch aus. Das Finanzamt leider nicht.

    Nach meiner nächtlichen Recherche ergab sich dieser Krimi:
    2013 hat es ein Gerichtsurteil mit deutlicher Verschlechterung durch die urteilenden Richter bezüglich der Rückwirkung gegeben. Mussten nicht, wollten es aber so.
    Daraufhin gab es Finanzamtliche Änderungen der Verwaltungsvorschrift Handlungsanweisung StGH 33.b wurde geändert. Die rückwirkende steuerliche Berücksichtigung im Umfang des Grundlagenbescheid würde nur noch für Altfälle mit Gdb-Antrag vor 2013 aufrecht erhalten.
    Newbees - wie ich - erhalten seither
    maximal 4Jahre ab Gdb-Antrag rückwirkend den Pauschbetrag berücksichtigt.
    Eine folgend eingereichte Verfassungsbeschwerde - oder gar Klage? - wurde (nicht öffentlich) nicht einmal zur Eingabe zugelassen.

    Tatsächlich ist die StGH 33.b heute entsprechend verschlechtert anzuwenden. Blöd gelaufen.
    Hab dabei aber auch erfahren, ich war und bin und werde nicht allein sein bei dem Gefühl Gelackmeierte worden zu sein. Bis 2013 war es wie beschrieben und begehrt "übliche Praxis" über Jahrzehnte und betraf - und betrifft nicht nur Einzelfälle.

    Das dies nicht mal auf Behinderten-SHG-Seiten zu einer rechercheerleichternden, öffentlich lauten Transparenz führte, wundert mich schon. Ich hab es in einem Juraforum im Keller gefunden. Per Anhalter durch die Galaxis lässt immer öfter Grüßen. 😉

    Hab du aber lieben Dank für deinen Erfahrungsbericht! War mir eine moralische Unterstützung!!
    Dir und deinem Kind alles Gute.
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