GdB100 und aG eingestuft nach SGB XII. Wie soll man ohne Arbeit seine Fahrkosten geltend machen?

Privatfahrten, die notwendig sind, wie z.B. Einkaufen, Friseurbesuch, Freizeitfahrten usw. Wer übernimmt
die Fahrkosten, wenn keine Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Außerdem ist eine Begleitperson notwendig. Ich habe den Verdacht, das erwerbsgeminderte Bezieher gesetzlich keinerlei
Möglichkeit haben, die Kostenübernahme zu beantragen.

Antworten

  • Siehe : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html

    § 30 SGB XII Mehrbedarf
    (1) Für Personen, die

    1. die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder
    2. die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,

    und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.


    Das macht bei einer alleinstehenden Person im SGB XII-Bezug 409€ Regelleistung + 69,53€ Mehrbedarf, welcher für behinderungsbedingte Mehrausgaben vorgesehen ist.
    Davon lassen sich einige KM im Monat fahren *denk*

    Gruss,
    little
  • Die Aussage "GdB100 und aG eingestuft nach SGB XII" verwirrt!!!! 🥺 🥺 🥺

    Könntest du das bitte näher erklären??

    Es gibt das sogenannte Schwerbehindertengesetz, welches im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) integriert ist, wonach von behinderte Menschen und gesundheitlich eingeschränkte Menschen Leistungen geregelt werden.
    Das SGB XII bezieht sich auf Sozialleistungen für Menschen, die nicht nach anderen Sozialkriterien der SG-Bücher eingeordnet werden können.

    Gruß
    rollispeedy
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