Pflegegeld Neuantrag im Nov.16 bisher nicht bearbeitet

Ich hatte Pflegestufe 1 wohnte in Deutschland im Jahr 2016 bin dann im Mai 2016 in die Niederlande verzogen hatte eine Prüfung vom sozialmedizinischen Dienst kurz nach meinem Umzug und mir wurde die Pflegestufe aberkannt obwohl sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat ich bin ins Widerrufsverfahren gegangen und es ist nach Aktenlage entschieden worden dass mir das Pflegegeld aberkannt wird dann habe ich den Entschluss gemacht einen Neuantrag zu machen diesen Antrag habe ich im November 2016 nachweislich eingereicht bis heute jetzt haben wir März 2017 habe ich keine Information bekommen ob der sozialmedizinischen Dienst zur einer Prüfung kommt angeblich soll es wieder nach Aktenlage entschieden werden ich bin mutlos und ratlos da ich als behinderter Mensch der mit einem gelähmten Arm leben muss scheinbar nicht pflegebedürftig bin in der Zwischenzeit habe ich aufgrund des unseriösen Sachbearbeiters die Krankenkasse gewechselt nun werden die Unterlagen noch von meiner alten Krankenkasse bearbeitet obwohl ich seit dem 1. Februar 2017 bei der neuen Krankenkasse versichert bin doch die alte Krankenkasse nimmt sich ganz einfach die Zeit um noch mehr Probleme zu kreieren deswegen habe ich diese Krankenkasse verlassen ich bin froh dass ich mit diesem Sachbearbeiter der mir selber sagt er wäre auch behindert und würde kein Pflegegeld erhalten nichts mehr zu tun habe doch leider macht er sich scheinbar einen Spaß daraus mich als behinderte Person zu diskreditieren und ganz einfach dieses Zeitfenster immer weiter zu öffnen weil die Ablehnung meines Pflegegeld wurde schon im Juni 20/16 durchgeführt ich fühle mich hilflos und alleine gelassen da vom deutschen Gesetz her eine Frist von 6 Wochen zur Bearbeitung zum sozialmedizinischen Dienst vorliegt für Menschen die im Ausland leben gibt es leider keine Rechtsprechung wie lange der Antrag dauern darf und die Bearbeitungszeit kann unbegrenzt zu Lasten des Patienten gehen ich finde es eine Unverschämtheit Menschen so zu behandeln

Antworten

  • Hallo,
    wolltest du nur mal deinen Frust ablassen oder hast du auch eine konkrete Frage?
    Tut mir leid, dass es bisher nicht gut lief für dich.
    Kommt wirklich der deutsche MDK ins Ausland um dort deine Situation zu beurteilen???
    Und du bist weiter bei der deutschen KK versichert, obwohl dein Hauptmeldeort im Ausland liegt?
    Hast du nicht in den Niederlanden auch als Eu-Bürger ein Anrecht auf Leistungen, bzw. hast du das schonmal abgeklärt?

    Ich nehme mal an das dein Zustand sich verschlechtert hat dun du das auch dokumentieren kannst, denn "nur" ein gelähmter Arm und eine ehemalige Stufe 1, würden zwar jetzt Grad 2 bedeuten,aber die Einschränkungen müssen schon tatsächlich vorliegen.
    Das "nur" steht absichtlich so da, denn der KK-Bearbeiter hat sachlich schon Recht, dass "nur" eine Behinderung keinen Pflegeanspruch begründet.
    Das ändert natürlich nichts an deinem Alltag und deinen Empfindungen. Hast du einen guten Neurologen oder auch schonmal an eine psychologische Unterstützung gedacht, dein Text zeigt ganz viel Frustration und eventuell Depression?
    Ich wünsche dir alles Gute!


  • Ich bin in Behandlung wegen Depression das nach zwei Schlaganfällen daher auch die Lähmung. An meinem Krankheitszustand hat sich nichts geändert im Gegenteil meine andere Schulter ist in Mitleidenschaft gezogen da ich jetzt alles mit einem Arm machen muss. Bin nach meinem ersten Schlaganfall seit 2005 bereitet und lebe im Ausland und beziehe deutsche Rente.
  • Meine Frage gibt es ein Gremium oder irgend jemanden der mir helfen kann um irgendwie eine Frist zur bekommen ist er irgendwo mein Antrag bearbeitet werden muss.
    Als einen Widerruf gegeben hat der aber trotzdem abgelehnt wurde nach Aktenlage scheint es wieder der Fall zu sein dass der sozialmedizinische Dienst nicht vor Ort prüft sondern laut Aussage des Sachbearbeiters wieder eine Prüfung nach Aktenlage vorliegt ich habe so langsam das Gefühl dass das passiert aus dem Grund weil vorher ein Fehler geschehen ist aber seit Juni bekomme ich kein Pflegegeld mehr.
    Wie kann ein Antrag der seit November 2016 bei der Krankenkasse liegt im März noch nicht bearbeitet ist nur weil ich im Ausland lebe. Und der sozialmedizinische Dienst kommt ins Ausland die letzte Prüfung fand hier auch in den Niederlanden im Juni 2016 statt. Und klar habe ich Frust.
    Denn wenn der sozialmedizinische Dienst jetzt fest stellt das eine Behinderung vorliegt und ich Hilfe benötige was ja auch der Fall ist dann ist die alte Beurteilung widerlegt weil mein Gesundheitszustand hat sich nicht verändert und den Fehler wollen die jetzt natürlich nicht einsehen.
    Ich weiß nicht welchen Weg ich gehen soll.


  • Hallo LN,

    du musst keine Angst vor dem neuen Gutachten machen oder das man "keinen Fehler" zugeben will.
    Jedes neue Gutachten des MDK stellt den Zustand neu fest, bei einem Widerspruch muss der 2. Gutachter sogar Bezug aufs vorherige Gutachten nehmen und begründet warum der Kollege aus seiner Sicht anders (falsch aus jetziger Sicht) entschieden hat. Das ist ein ganz normales Prozedere. Es heisst dann etwa, dass unzureichende Bewertung der Situation vorlag oder der Kollege nicht ausreichend geprüft hat ......

    Ich nehme an, du bist versorgt mit Material und weisst auf was es zu achten gilt für den Pflegegradantrag und Besuch MDK:

    Wenn du tatsächlich Einschränkungen im Alltag hast was Grundpflege und Mobilität, Ernährung usw angehen, wird das alles aufgenommen, berechnet und danach entschieden,es zählen natürlich nur die vorgegebenen Punkte und Bereiche. Rein subjektiv empfundene Dinge oder Sachen, die nicht in die zu begutachtenden Bereiche fallen, zählen nicht.

    Du kannst auch der Pflegekasse schreiben und auf Nichttätigkeit hinweisen, wenn du meinst das Gründe vorliegen. Es gibt auch eine Schlichtungsstelle usw.
    Frag mal beim VDK nach, ich denke da kann man vielleicht auch Mitglied werden ohne in D zu wohnen, da bekämet du dann Rechtsauskunft und Unterstützung.

    Ob du Anspruch auf einen Besuch des MDK hast, da du ja im Ausland wohnst, kann ich dir nicht sagen, vielleicht schreibt ja noch jemand hier, der da kompetenter ist. Du kannst aber immer noch Gründe zu einem Widerspruch nachreichen, ich würde an deiner Stelle auch widersprechen, dass rein nach Aktenlage entschieden werden soll.
    Am wichtigsten ist es in deiner Situation aber auch entsprechende Gutachten und Atteste deiner Ärzte vorzulegen, in denen auch konkret auf die Einschränkungen im Alltag eingegangen wird. Eine Diagnose allein, reicht nicht aus. Und wenn deine Situation sich seit dem letzten Gutachten verschlechtert hat, muss das auch erkennbar sein und schriftlich fixiert werden von deinen Ärzten.

    Schönen Abend noch.
  • Hallo,

    da das sehr speziell ist, wende dich bitte an einen Anwalt für Sozialrecht.

    Jumanji
  • Ich habe Atteste und auch mitteilung und von meinen Ärzten mitgeschickt sogar hat mein Arzt darum gebeten das Pflegegeld aufrechtzuerhalten die schreiben liegen der Krankenkasse vor. Habe sogar mit der Frau vom medizinischen Dienst gesprochen die bei mir war. Die hat die Zeiten anders eingegeben für meine Grundpflege. Aus dem Grund da ich noch keine Person gefunden hatte die mir meine Handreichungen macht.alle meine Kartons ausgepackt.
    Ein ausführliches Pflegetagebuch habe ich erstellt. Nachprüfung eines Test im Internet nach den angegebenen Zeiten wurde sogar eine Pflegestufe 2 berechnet.
    Ich denke wirklich es liegt an dem Sachbearbeiter der Krankenkasse.
    Und auf einmal sind beim Duschen anstatt 8 Minuten 4 Minuten im neuen Gutachten eingetragen. Ich habe immer gedacht es ist vielleicht ein Eingabefehler.
    Meine Ärztin hat kein Verständnis dafür niemand versteht diese Situation weil jeder weiß wie ich in meinem täglichen Leben eingeschränkt bin.
    Kann nicht selber Auto fahren muss für jeden Besuch den ich von meinem Haus aus wahrnehmen muss jedesmal Hilfe haben.
    Bin seit 2005 zu 100% berufsunfähig und erhalte Rente.
    Ich fühle mich als behinderter Mensch allein gelassen.
    Das Widerspruchsverfahren wurde nach Aktenlage entschieden es gab keinen neuen Besuch des Medizinischen Dienstes.

    Ich habe seit Juni als die Begutachtung war kein Pflegegeld mehr bekommen.
    Und das obwohl ich erst im August 2016 die endgültige Ablehnung bekommen habe.

    Im Gesetz steht dass man das Pflegegeld so lange weiter bezahlt bekommt bis die Entscheidung des Widerspruchsverfahrens abgeschlossen ist. Sollte das Widerspruchsverfahren zu meinen Ungunsten entschieden werden so bin ich als Pflegebedürftiger verpflichtet die Zahlungen zurückzuerstatten.
    Das alleine zeigt schon dass irgendetwas in der Bearbeitung nicht stimmt.
    Aus diesem Grund des Unverständnis es habe ich die Krankenkasse gewechselt damit ich einen kompetenten Ansprechpartner bekomme der sich vor allen Dingen mit grenzüberschreitenden Angelegenheiten auskennt.
    Bei der neuen Krankenkasse kann dieser Vorgang nicht bearbeitet werden da ich erst seit 1. Februar 20 17 Mitglied bin.
    Die Unterlagen wurden in der Zwischenzeit von der neuen Krankenkasse wieder an die alte Krankenkasse zurück gesendet weil die zuständig sind.
    Antragsdatum neu ist der 23. November 2016 und bist heute ist nichts bearbeitet.
    Ich wollte nicht ins Klageverfahren gehen weil es sich über Jahre hinziehen kann mir wurde angeraten einen Neuantrag zu stellen.

    Ich fühle mich nach Achsenlage bewertet was ich für unmenschlich halte weil ich keine Gelegenheit habe meine Lebenssituation im täglichen Leben zu zeigen.

    Und vom Gesetz her sind auslandspatienten leider nicht in der Lage mit rechtlichen Mitteln gegen diese lange Bearbeitungszeit vorzugehen weil es ganz einfach da kein Zeitfenster gibt in welchem Zeitraum diese Angelegenheiten zu bearbeiten sind
    Das ist leider eine Gesetzeslücke.
    Die Krankenkassen prüfen immer im Ausland persönlich und fliegen sogar in ferne Länder um die Patienten zu begutachten leider wohne ich nicht in Marbella. Ich wohne nur 3 Minuten von meiner alten Wohnung in Deutschland entfernt mein Wohnsitz ist jetzt in den Niederlanden.

    Also kann ich keine Klage wegen Verzögerung einreichen weil es überhaupt gar keine gesetzliche Grundlage gibt.

    Das ist Fakt.

    Sollte jemand eine andere Informationen für mich haben so wäre ich dankbar und könnte auf Basis dieser Informationen weitere Schritte einleiten.

    Danke




  • Hallo LN,

    es ist hier bereits angesprochen worden: Hast du einen Rechtsbeistand?
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