Wie schnell Reaktion vom mdk über verordnung für reha

Ich habe vor 3 Wochen eine verordnung für reha mit kind begleitet beantragt. Heißt meine Kinder möcht ich mitnehmen und muss da alleinerziehende bin. War bisher 24 Wochen in Dauer Krankenstand und sehe noch keine Arbeit in Zukunft. Diagnosen f33.2 f60.3

Antworten

  • Das kann sich bis zu 5 Wochen hinziehen... 😢 🥺

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,
    3 Wochen sind da wohl gar nix. Der MDK hat meines Wissens gar keine Fristen, die Kk dagegen schon. Kommt darauf an wer dein Kostenträger ist, eigentlich als AN ja die DRV. Die hat übrigens großes Interesse dich zu "rehabilitieren" und auch so für den Arbeitsplatz fit zu machen. In deren Sinne ist es nicht, dass du deine Kinder mitnimmst und so zeitlich und mental eingeschränkt bist.
    In deinem eigenen Interesse kann ich dir sowohl aus beruflicher als auch aus eigener Erfahrung nur raten, die Kinder nicht mitzunehmen(sollte es überhaupt bezahlt werden).
    Du bist wertvoller erholt zuhause als gestresst in der Reha und die lieben Kleinen überleben das sehr wohl,auch wenn manche Mütter sich das nicht vorstellen wollen.

    Deine Gesundung steht im Vordergrund, bzw. sollte sie es tun, damit du bald auch wieder selbst für deine Familie sorgen kannst und so auch Vorbild bleibst.
    Also geh nochmals in dich 😉

  • Hallo User renichur,

    auf deine Aussage:
    renichur hat geschrieben:
    ".... Der MDK hat meines Wissens gar keine Fristen, die Kk dagegen schon. Kommt darauf an wer dein Kostenträger ist,..."


    Selbstverständlich gibt es, wir leben in Deutschland, für alles Regeln und andere Vorschriften. Das dumme ist nur, man muss wissen wo man suchen muss als Laie.

    Ich möchte da auch nun nicht als §-Hengst abgestempelt werden aber da ich unter anderem mit solchen Dingen mich befasse... kenne ich eben einige dieser Vorschriften.
    Anträge sind in einer bestimmten Zeit abzuarbeiten!
    Wir alle kennen das SGB IX - Es ist nicht nur das Schwerbehindertenrecht alleine, was dieses Gesetzesbuch regelt, sondern auch die Fristen der Abarbeitung von Anträgen für eine med. Rehabilitation!

    Ich nannte bereits eine Wartezeit von 5 Wochen.
    Nach dieser Zeit, kann man bei dem Kostenträger für eine Rehabilitation mit ruhigen Gewissen Nachfragen, wie es denn nun weitergeht. Dieses kann man auch schriftlich machen, für die Beantwortung kann man eine Frist von 2 Wochen geben.

    Im ganzen sieht ein Antragsverfahren für Rehabilitation so aus:
    Der § 14 ff SGB IX regelt, dass ein Leistungsträger spätestens zwei Wochen nach Antragseingang geklärt haben muss, ob er für die Leistung zuständig ist. Wenn der Antragssteller nach dieser Zeit nicht informiert wird, hat sich der Träger für zuständig erklärt!

    Schon nach einer weiteren Woche muss über die Leistung dann auch entschieden werden, ansonsten ist der Antrag unverzüglich an einen anderen Rehabilitationsträger weiterzuleiten. Dieser muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, nachdem der Antrag bei ihm eingegangen ist.
    Das bedeutet: Spätestens der zweite Rehabilitationsträger MUSS über den Antrag entscheiden, und zwar innerhalb der beschriebenen Frist!
    Wenn sich später herausstellt, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist, muss dieser dem Träger, der die Leistungen bis dahin übernommen hat, die Kosten erstatten.

    Sollte ein Gutachten (z.B. MDK) zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nötig sein, muss das Gutachten nach wiederum zwei Wochen vorliegen und die Entscheidung bereits zwei Wochen später getroffen worden sein! In diesem Fall muss dem Antragssteller der Bescheid über Ihren Antrag als innerhalb von vier Wochen vorliegen.

    Da wir aber alles nur Menschen sind, nannte ich hier die 5 Wochen 🥺

    Zu deinen anderen Ausführungen...
    renichur hat geschrieben:
    "....In deren Sinne ist es nicht, dass du deine Kinder mitnimmst und so zeitlich und mental eingeschränkt bist.
    In deinem eigenen Interesse kann ich dir sowohl aus beruflicher als auch aus eigener Erfahrung nur raten, die Kinder nicht mitzunehmen(sollte es überhaupt bezahlt werden).
    Du bist wertvoller erholt zuhause als gestresst in der Reha und die lieben Kleinen überleben das sehr wohl,auch wenn manche Mütter sich das nicht vorstellen wollen....."


    Ich denke, im ersten Augenblick wie du "Kinder wären eine Belastung" und könnten eine Reha zusätzlich erschweren. Das ist je nach Art einer Rehabilitation bestimmt richtig. Jedoch nicht bei einer "Mutter-Kind-Kur" hier werden extra Angebote für solche Rehas gemacht, damit keine zusätzlichen Erschwernisse eintreten. Was bringt es denn, wenn eine Mutter in Kur ist und mit den Gedanken um das Wohl des Kindes nicht bei der Sache ist?
    Ich glaube, das ist immer im Individualfall zu entscheiden und kann nicht von einen Laien beurteilt werden. Die Kosten für diese zusätzlichen Aufwendungen sind weniger das Problem.

    Gruß
    rollispeedy
  • Moin rollspeedy,
    wir das jetzt eine persönliche Sache, da ich dich kürzlich in einer pn angefragt habe?

    Bin keine Fachfrau zu Fristen, das geht aus meinem Text auch hervor.

    Zu Fragen der Rehabilitation kann ich sehr wohl was sagen "sowohl beruflich", deshalb steht es da.
    Ich bin davon ausgegangen, dass die DRV nach 24 Wochen Krankenstand sehr wohl interessiert ist, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, weswegen eine Mutter-Kind-Kur nicht Betracht kommt, die wie erwähnte Kur mit Begleitung ist nicht so effektiv, deshalb meine Vorschläge an die Userin.


    Ich weiß nichts über Betitelungen deiner Person als §-Hengst, finde deine Beiträge meist sehr hilfreich was Recht usw angeht. Du neigst eher zu einem Einzelplayer, was nicht der Sinn eines SH-Forums ist. Manches ist, wie ich finde, oft überflüssig, da wir Erwachsende denkende Wesen sind. Ich finde das nicht weiter schlimm, nur deinen gelegentlich so durchschimmernden Pessimismus schade für dich, wenn dem so ist!
    In diesem Sinne weiter Sonne in dein Herz und danke für all dein Fachwissen!



  • 😕 ...Hallo user renichur.

    nein, ich mache grundsätzlich nicht hier im Net irgendein Ding zu einer "persönlichen Sache"!!! 😉
    Wozu auch? Dazu besteht kein Anlass.
    Nur das mit dem "Einzelplayer" habe ich weniger verstanden!.
    Wenn man jedoch einen Text im Zitieren zerteilt, um auf Textpassagen einzugehen als "nicht hilfreich im Selbsthilfeforum" ansiehst (Zitat: .."was nicht der Sinn eines SH-Forums ist"...) hmm... dann mag das deine Ansicht sein.
    Es besteht ja auch immer die Freiheit der Ergänzung oder Korrektur meines Beitrages 🥺 , No Problem 😃

    ...okay, manches ist bei mir eventuell mit einem Hauch von "Galgenhumor bzw. schwarzen Humor" unterlegt.

    Ich kann dir grundsätzlich sagen, ich nehme in einem "anonymen S-H-Forum-Chat" keine Dinge persönlich.
    Wenn ich manches persönlich nehmen würde, wäre ich schon längst nicht mehr hier. Aber gegen wen sollte ich hier etwas persönlich nehmen können, es sind alles "no-name-user" ...alles anonym.
    Manche Beiträge mögen in ihren Inhalt ein wenig "emotional Geladen" sein, wenn das so für mich erscheint, dann sage ich das auch.
    Immerhin arbeiten bei manchen Ärger mit Verwaltungen, Behörden und andere Institutionen auch Menschen als Gegenpart einem gegenüber. Das mögen manche hier in ihren Beiträgen verdrängen, "wie man in den Wald ruft...... " .

    Dir noch weiterhin viele interessante Dialoge und erkenntnisreiche Beiträge 😃

    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • Moin rollspeedy,
    da bin ich ja froh.
    weisst, wenn ich irgendwo antworte, manchmal auch nur, weil es sonst keiner tut und mir der user leid tut und ich ihm wenigstens rückenden möchte, dass er nicht vergesse oder ungelesen ist, schreib ich oft: hoffe jemand kompetenteres antwortet noch.
    und grosse überraschung, damit meine ich dich 😃
    Also, nix für ungut! bin froh,dass du dich so gut auskennst mit § 😀
  • Nett das ihr kn meinen Post streitet.

    Nun zu Kinder
    Ich habe niemand für die Kinder und nach vergangenensich nicht zu irgend wfm gebe

    Hab heut Mitteilung das mdk nun dlle Unterlagen hat.

    Hoffe es gibt bald den Bescheid.

    Muss ich nach einer eilverordnung noch ein antrsg stellen?
  • Muss ich nachdem mdk verordnungvorlag noch ein Antrag stellen oder ist des dann nicht nötig

  • Hallo Goha2006,

    gibt es schon etwas Neues von deinem Antrag?
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