Schwerbehindertenrentenkürzung durch Auszahlung von Resturlaub

Wenn ich die Schwerbehindertenrente beantrage und mir dann meinen Resturlaub ausbezahlen lassen, kürzt man mir dann die Rente wenn das mehr als 450 € ist?

Antworten

  • Hallo Mazda

    Nein.Die Überstunden hast du in deiner aktiven Zeit als Arbeitnehmer geleistet.
    Anders wäre es wenn du nach deinem genehmigten Rentenantrag arbeiten würdest und die Grenze des Hinzuverdienen überschreitest.Dann kann man den Betrag anrechnen.Aber alles was du davor Erarbeitet hast kann man nicht anrechnen.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Dankeschön für diese Info. Wue sieht das aber aus mit Resturlaub, wenn mir 73 Tage ausbezahlt werden, wird das dann eine Rentenkürzung mit sich bringen? Noch habe ich keinen Antrag gestellt, wenn das so wäre, würde ich eben die Rente erst nach abfeiern meines Resturlaub es beantragen. Ich habe am 16.3. Einen Termin bei der LVA, da werde ich ja hören was nur am Wenigsten schadet.

  • Hallo Mazda

    Gilt das gleiche.Es ist ein Anspruch aus deiner Zeit VOR der Rente.
    Da du aber ein Gespräch hast würde ich mir diese Fragen aufschreiben und auf den Tisch bringen.Danach sollte Klarheit herrschen was deine Fragen betrifft.
    Höre es Dir alles an und lasse es Dir durch den Kopf gehen.Auf keinen Fall eine Entscheidung an diesem Tag treffen.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Guten Morgen Ralf,
    gestern War ich bei der LVA um zu erfragen wie es mit der Rentenkürzung steht wenn ich den Urlaub nach dem Rentenbeginn auszahlen lasse. Man würde mir das Geld echt von der Rente abziehen und dabei sei es egal um welche Rente es sich handelt. Man bezieht sich hierbei auf die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 450 € und bald auf ca. 520€. Genau wusste er das noch nicht. Also habe ich mich nun entschieden ab April Überstunden und Resturlaub abzubauen und nicht ab 1.5. sondern ab 1.8. In Rente zu gehen. Ich habe genau 4 Monate abzubauen und so gewinne ich ab Mai jeden Monat 0,3 %, das wären dann statt 10,8 %, nur noch 9,9 % Abzug. Da man das genaue Einkommen erst nach dem 31.7.17 ermitteln könne, wird mir der Rentenbescheid erst nach Abrechnung des Arbeitgebers ausgestellt. Also muss ich dann 1-2 Monate auf meine Rente warten, wird dann aber rückwirkend gezahlt. Meine Zusatzrente kann ich dann auch erst mit Vorliegen des Rentenbescheids beantragen, wird dann aber trotzdem rückwirkend zum 1.8. nachgezählt. Etwas kompliziert, aber trotzdem verständlich. Würde ich weiter Krankengeld bis zum 1.8. beziehen ging es reibungslos, da man ja bereits weiß wie hoch mein Krankengeld ist, Lohn könnte sich aber verändern. Ich überbrücke halt die 2 Monate und man zieht mir nichts von der Rente ab.
    Ich hoffe etwas Licht in diese wirre Story gebracht zu haben und Danke für die Mails.
Diese Diskussion wurde geschlossen.