Fernseh und Radiogebühr

Müssen Heimbewohner den Kabelanschluss trotzdem mit einer mtl. Gebühr berechnet bekommen?

Antworten

  • Das hängt vom "Heimvertrag" ab.

    Am Ende ist auch ein Heimvertrag ein "Mietvertrag" (Dienstleistungsvertrag zwischen Anbieter und Nutzer).
    Danach sind "Anschlüsse an TV-Verteileranlagen (Kosten von/für Sat und andere Antennenanlagen) Nebenkosten des Mietvertrages.

    Also, schau mal in den Heimvertrag, welche Leistungen ggf. durch die monatlichen Zahlungen abgedeckt werden.
    Reguläre Zahlungen durch eine Sozialkasse decken keine zusätzlichen Leistungen (private genutzte TV-Anschlüsse, Telefonanschluss und andere zusätzlichen privat genutzter Dienstleistungen) der Heimunterbringung ab.

    Gemeinsam genutzte Dienstleistungen wie "TV-Räume für alle Mitbewohner, Internet-Cafe, Gemeinschafts-Waschräume und anderen technischen gemeinschaftliche Einrichtungen (Waschmaschine, Bügelvorrichtungen usw.) sowie andere gemeinschaftliche genutzte Einrichtungen sind reguläre Betriebskosten und werden auch nicht im einzelnen im Heimvertrag und Abrechnung ausgewiesen. Es sind eher "freiwillige zur Verfügung stehende Qualitätsbestandteile" die eine Einrichtung ausmachen und in anderen allgemeinen Kosten verrechnet werden.

    Gruß
    rollispeedy


    Ups... GEZ Gebühren, bei einem privat genutztem Anschluss, sind selbstverständlich auch extra zu bezahlen sofern diese nicht durch einen gesonderten GEZ-Vertrag des Heimes bereits bezahlt wird. GEZ gebührenbefreite Personen (Schwerbehindertenausweis Merkzeichen RF) brauchen auch keine GEZ in Heimen bezahlen.
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