KFZ Zuschuss

ich habe nochmals eine Frage bzgl. KFZ-Hilfe Zuschuss durch die Rentenversicherung.

Die Anträge sind teilweise schon bewilligt worden, jetzt plagt mich allerdings eine größe Sorge:

was ist, wenn ich nun alles bezuschusst bekomme, das KFZ, die Umbauten, den extra Rolli, und dann verschlechtert sich irgendwann mein Zustand, dass ich Rente einreichen muss......Wird die Rentenversicherung mich dann zur Kasse bitten bzgl. der Zuschüsse, ich meine...muss ich dann was zurückzahlen?

Das ist schon eine Sorge, man weiß ja nie bei MS..

Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielleicht haben Sie ja da eine Info für mich oder ein Gesetz parat.

Antworten

  • Es gibt die verschiedensten Formen der Kostenträger, die eine Kfz-Hilfe gewähren müssen.
    (Arbeitsamt, BG, Rententräger, Sozialamt/Jobcenter, ARGE, Krankenkasse)
    Eine Rentenversicherung verlangt in der Regel die Kfz-Hilfe nicht zurück, da diese individuell
    bezuschusst wurde. Es wird nach bestimmten Kriterien & gesundheitlichen Voraussetzungen (ärztliche Gutachten) nur ein Zuschuss gewährt.

    Kfz-Hilfe die nach dem SGB II/III/XII gewährt wird, obliegt den Sozialträger vor Ort.
    Aber hier gibt es meist bei den Trägern eine "Dienstanordnung/ -verordnung" - die eine
    5 Jahres Grenze umschreiben (Wegfall der Voraussetzung).
    Hier ist der Träger vor Ort zu befragen.
    Aber ich habe es bisher noch nie gehört, das jemand seine Kfz-Hilfe zurückerstatten musste
    oder diese "anteilig" der verbleibende Zeit eine Rückerstattung machen musste.

    Aber bitte die Kfz-Hilfe beinhaltet zwei Unterstützungsformen - diese bitte nicht durcheinander bringen!
    Beihilfe kann als Zuschuss oder Darlehn gewährt werden, beide laufen unter dem Begriffe
    Bewilligung nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

    Gruß
    rollispeedy
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