Hallo. Welche Anforderungen muss ein Pflegedienst (oder die Pflegekraft) erfüllen?

gesetzliche Anforderungen an den Pflegedienst und der Angestellten, bei der häuslichen Intensivpflege von beatmeten Kindern.

Antworten

  • Könntest du bitte deine Frage konkretisieren?

    Meinst du, welche Ausbildung und Qualifizierung die Pflegekraft haben muss oder welche organisatorische Voraussetzungen gegeben sein müssen, das ein Pflegedienst sich Pflegedienst (inklusive der Intensivpflege) sich nennen darf?

    Das sind grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten.
    z.B.
    Ein Pflegedienst (Firma, Verein oder vergleichbares) muss andere organisatorische und betriebliche Vorhaltungen (Betriebsmittel) und qualifizierteres Personal vorhalten - als wenn jemand es in Eigenregie ausübt und als Privatperson mit der Pflegekasse über den Patienten abrechnet (die verschiedenen Konstellationen möchte ich hier dazu nicht aufzeigen).

    Es wäre daher gut, wenn du deine Frage besser darlegst.

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke erstmal für die schnelle Reaktion. Wir haben einen Sohn, der nach Hirntumor OP und jetzt 2 Jahre auf Intensivstation, nach Hause geholt wird. Nun haben wir die Pflegefreigabe für 7Tage á 20 Stunden, durch einen Pflegedienst. Unser Sohn ist zusätzlich komplett beatmet (Astral 150 - 24 h) und hat Epilepsie (mit Orfiril eingestellt).
    Meine Frage zielt auf die Qualifikation der Pflegekräfte ab. Welche Voraussetzungen müssen die Pflegekräfte erfüllen? WIr haben schon viele verschiedene Dinge gehört und finden nichts richtig darüber im Internet. Sind diese Pflegekräfte alles Intensivpfleger-oder Pflegerinnen? Was ist mit ausländischen Pflegekräften und der sogenannten Anerkennung?
    VG, rovi
  • Wenn es ein Verein ist oder eine Firma ist diese gegenüber der Pflegeversicherung durch ihre Dokumentation verpflichtet ein ausreichendes qualifiziertes Personal zur Pflege zu entsenden.

    Das SGB XI regelt alle Leistungsansprüche, die sich auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Patienten beziehen. In der Pflegeversicherung wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung unterschieden.
    Das heißt:
    1. Pflege Sachleistung:
    Pflegeeinsätze durch professionelles / examiniertes Pflegepersonal

    2. Pflege Geldleistung / Pflegegeld:
    Geldleistungen für pflegende Angehörige und pflegerische Laien, wie z.B. Freunde.

    3. Kombinationsleistung:
    Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen

    Daher ist es wichtig, wie der Bescheid der Pflegekasse im einzelnen gesplittet ist. Dementsprechend kann auch ein Pflegedienst das Personal auch einsetzen.
    In der Patientendokumentation müssen also Personen nach Punkt 1 abschließend die Patientendokumentation nur zeichnen und keine "Hilfskräfte" nach Punkt 2 ,wenn es um ausgebildete und qualifizierte Pflegepersonal handelt.
    Hier ist das Gespräch mit dem Pflegedienst zu führen und bei Bedarf und auf Verlangen auch die Qualifizierung der eingesetzten Pfleger nachzuweisen.

    Gruß
    rollispeedy
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