Widerspruch gegen Feststellungsbescheid

Guten Tag zusammen,

Gegen den Feststellungsscheid legte ich Widerspruch ein und forderte in diesem zunächst Akteneinsicht und das Gutachten des versorgunsgsärztlichen Dienstes an und schrieb, dass die Begründung nach Sichtung dieser Unterlagen folgt.

Zurück erhielt ich lediglich kopierte Klinik- und Rehaberichte, die ich bis auf den Rehabericht selbst einreichte. Dies lediglich auch nur aus dem Grund, da die Reha einen Monat nach Antragstellung begann und ich somit zur Antragstellung kein Bericht einreichen konnte.
Ein Gutachten oder eine Stellungnahme des Arztes des Versorgungsamts lag nicht bei, nur ein Übersichtsblatt mit meinen Diagnosen mit ICD Schlüssel, ein Kreuz beim GdB-Wert und Merkzeichen, das beantragt wurde, und schließlich ein Kreuz bei GdB-Wert, welcher tatsächlich vergeben wurde.

Ich frage mich nun, ist dies alles, was bei Beurteilung nach Aktenlage zur Verfügung steht? Wo ist die Beurteilung des Arztes des Versorgungsamts? Werden nur die Fremdbefunde gesichtet und danach wirklich nur auf einem Blatt das Ergebnis angekreuzt? Gibt es keine wirkliche Stellungnahme mit einem erläuternden Text? Anhand der zugesandten Unterlagen kann ich keine Begründung schreiben, ich habe ja gar keine Anhaltspunkte, was eingeflossen ist und wie der Gutachter zu seiner Einschätzung des GdB kam. Das Übersichtsblatt gleicht dem Bescheid und die zugesandten Berichte habe ich wie erläutert selbst eingereicht und sind mir somit bestens bekannt. Ich bin demnach nicht schlauer, wie es zu dem mir zugeteilten GdB kam.

Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir mitteilt, ob das Blatt mit den Diagnosen, dem beantragten und festgestellten GdB tatsächlich die Stellungnahme bzw. gar das Gutachten ist, da ich ein ähnlich ausführliches Dokument wie ein Gutachten des medizinischen Dienstes oder den Rehabericht mit einer medizinische n Würdigung und Zusammenfassung der Gesundheitsstörungen und Funktionsbeeinträchtigungen und einem Fazit wie sich der GdB ergab, erwartet hätte.

Vielen Dank.

Antworten

  • Hallo Mano,
    wenn ein Gutachten erstellt wurde muß dir Einblick gewährt werden! Ansonsten dürften die Gründe der Vergabe vom GdB im Feststellungsbescheid begründet sein.
    Gruß Hugo
  • Hallo Mano,

    ist mir jetzt genau so gegangen.

    Allerdings unten ein paar Zeilen der Amtsärztin, weshalb der Antrag auf Merkmal aG abgelehnt wird. Rollstuhl ist zwar verordnet, aber keine Rollstuhlpflicht !?!

    Die Sache liegt jetzt beim Rechtsanwalt. Mal abwarten.

    Freundliche Grüße

    Franz
  • Die Sachbearbeiter sind Menschen wie du und ich, nur mit einer qualifizierteren Ausbildung, jedoch ohne medizinische Titel.

    Die Sachbearbeiter bewerten die vorliegenden und eingeholten Befundberichte und schlüsseln diese lt. der GdB-Tabelle in Grade ein. Der höchste Wert aus den Einzelgraden ergibt den End-GdB + eventuelle Merkzeichen.
    Die Bewertung eines GdB muss nicht durch einen Mediziner vorgenommen sein, wenn die Befundberichte eindeutig sind.
    (Ein Arzt kostet mehr als ein Sachbearbeiter mit medizinischen Kenntnissen)

    Sind die medizinischen Befundberichte nicht eindeutig oder die beantragte Person begehrt nach Widerspruch, ggf mit Rechtsbeistand, einen höheren GdB und/oder Merkzeichen, werden die vorliegenden Befundberichte und ein beigefügter Eigeneinschätzungsbogen (schriftliche Selbstdarstellung der gesundheitlichen Einschränkungen) zum "internen medizinischen Dienst" zur Bewertung gegeben.
    Hier sind dann qualifizierte Mediziner, die eine abschließende Empfehlung an die Sachbearbeitung zurückgeben. Der Sachbearbeiter stellt den, aus Sicht des VA, abschließenden GdB fest.

    Gegen diesen Bescheid kann dann in der Regel nur mit der Sozialgerichtsbarkeit entgegengewirkt werden.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    schreib einfach...

    "hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch ein und bitte um Zusendung der Unterlagen, die zu der Entscheidung geführt haben. Nach Erhalt der Unterlagen werde ich diesen zeitnah begründen!"

    Dann mit den Unterlagen zu deinem behandelnden Arzt und fragen, ob sich ein weiterverfolgen des Widerspruchs lohnt oder nicht. Wenn nein, kann man den dann zurückziehen, wenn ja, begründest du und kämpfst weiter um dein Recht. In der Regel setzen Ämter mit Zusenden eine neue Frist, bis wann die Begründung des Widerspruchs eingehen muss.

    Jumanji
  • Hallo,
    Danke schon mal für die Antworten.
    Bezugnehmend auf die letzte Antwort; Folgendes hatte ich im Widerspruch geschrieben:Hiermit beantrage ich Akteneinsicht. Bitte schicken Sie mir Ausfertigungen aller Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben. Bitte lassen Sie mir dabei alle Berichte, Stellungnahmen und Gutachten insbesondere auch die abschließende Bewertung und das Gutachten des versorgunsgsärztlichen Dienstes zukommen. Nach Sichtung der Unterlagen werde ich zeitnah die Begründung nachreichen.
    Wie erwähnt bekam ich nur die medizinischen Befunde, die ich selbst einreichte, den Rehabericht und das Blatt mit 2 Diagnosen und einem Kreuz bei beantragten GdB und Kreuz bei gewährten GdB zugesandt.
    Wer hat denn schon mal Jumanji's oder meinen etwas ausführlicheren obigen Text geschrieben und was kam dann zurück? Ich habe das Gefühl, es wurde was zurück gehalten, ohne böse Absicht zu unterstellen, aber das sind doch die Berichte auf denen die Entscheidung basiert, aber doch kein Gutachten oder eine Stellungnahme.
    Mein behandelnder Arzt ist im Bilde, 1. da ich ihn überhaupt gefragt habe, welchen GdB ich beantragen soll, auf dem Formular sollte man das eintragen und welcher Antragsteller kann den GdB Wert selbst einschätzen? 2. mein behandelnder Arzt wurde gar nicht angeschrieben, auf die Rückfrage warum, kam keine qualifizierte Antwort, sondern nur es wurden ja von mir Unterlagen eingereicht. Klar, stand ja auch da, dass dann Bearbeitung schneller geht und so wollte ich kooperieren.
    Würde also gerne wissen, ob ich nun wirklich alle Unterlagen vom Amt beisammen habe. Es wird hier doch Forenmitglieder geben, die schon mal Akteneinsicht verlangt haben.
    Vielen Dank und beste Grüße!
  • Ich denke es wurde keine Gutachten erstellt und nach Aktenlage entschieden. Das würden die dir zugesendeten Unterlagen erklären.
    Geh so vor wie jumanji geschrieben hat, bespreche es mit deinem Arzt..
    Gruß Hugo
  • Hallo,

    ich kann dir nur empfehlen, den Krempel zusammenräumen, mit zum Arzt schleppen, denn dort ist weder ein externer Gutachter mit der Beurteilung nach Aktenlage beauftragt worden, noch deine Ärzte sind angeschrieben worden. So kannst du hergehen und bitten, dass dir dein Hauptbehandler zumindest schon mal eine gute Bescheinigung schreibt.

    Begründen würde ich dann.... "ich bitte um Begutachtung aufgrund des neuen Attestes von xy und um Beteiligung eines Gutachters, da ich mich falsch beurteilt wurde.. weil mir Merkzeichen X nicht gegeben wurde...

    So in etwa könnte eine Begründung aussehen. ABER das musste bitte mit deinem Arzt besprechen, denn nur der kennt deine Krankengeschichte und kann dir sagen, ob nach Aktenlage richtig entschieden wurde. Entbehrlich wäre ein externer Gutachter, wenn die Aktenlage aussagekräftig ist.

    Jumanji
  • Hallo Mano,

    die Beiträge sind ja interessant und haben mich dazu bewogen gestern mal meinen Anwalt anzurufen. Der soll ja meinen Widerspruch in die Hand nehmen (gegen Versorgungsamt). Seine Auskunft: Die mir zugesandten Unterlagen seien ja die altbekannten. Er habe jetzt Akteneinsicht verlangt. Dann erst wird er den Widerspruch verfassen. Ich bin gespannt und warte ab.

    VG
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