Mein Antrag auf ein Coagu Chek Gerät (Blutgerinnungsmessung) von meiner Krankenkasse abgelehnt.Kann

Ich habe seit Okt.2016 eine künstliche Herzklappe ( Mitralklappe) erhalten.Habe in einer Schulung gelernt mit dem Coagu Chek meine Blutgerinnung selber zu kontrollieren.Und heute kam der Ablehnungsbescheid meiner Krankenkasse.Meine Frage wäre;Kann mir die VDK weiterhelfen?

Antworten

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  • Hallo Melvin,
    einfach so kann dir hier niemand helfen. Der Ablehnungsbescheid enthält eine Begründung, wie lautet diese? Was stand in der Verordnung welches vom Arzt ausgestellt wird?
    Dazu einige Infos hier:
    https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Coagu+Chek+Verordnungsf%C3%A4hig%3F
    Gruß Hugo
  • Hast du folgende Frist beachtet?
    Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht lediglich bei einer Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach einer Herzklappen-Operation. In der Regel werden die Kosten für Gerät und Teststreifen sowie die Schulung aber auch nach Ablauf dieser Frist und bei anderen Erkrankungen, die eine lebenslange Blutverdünnung mit Vitamin-K-Antagonisten erfordern, von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattet. Voraussetzungen dafür sind:
    •Ihr Arzt befürwortet das Gerinnungs-Selbstmanagement und stellt eine Verordnung mit einer möglichst detaillierten Begründung (z.B. schlechte Venen) aus.
    •Sie legen der Krankenkasse ein Zertifikat vor, das Ihre Teilnahme an einer Schulung bestätigt. Wir empfehlen, die Übernahme der Schulungskosten vor der Schulung mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
    •Sie führen einen Gerinnungs-Ausweis.
    •Ihr behandelnder Arzt betreut Sie weiter und verordnet Ihnen die Teststreifen.

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