Anderer Kostenträger als die Krankenkasse bei einem neuen leichten faltbaren Rollstuhl fürs Auto?
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo Zusammen,
mein Name ist Diana, 21 Jahre alt und ich habe seit 8 Jahren einen Querschnitt.
Damit ich selbständig bin, habe ich schon mit 17 Jahren auf eigene Kosten, da ich noch Schülerin war, meinen Führerschein gemacht und mir ein gebrauchtes Auto mit Handgas gekauft.
Da dieses Auto so langsam den Geist aufgibt, habe ich mir einen gebrauchten VW Passt mit Handgas
und einem Verladesystem, das den Rollstuhl hinter den Fahrersitz zieht, gekauft. Allerdings kann ich das Verladesystem noch nicht nutzen, weil meine derzeitiger Carbon Starrahmen -Rollstuhl nicht mit dem Verladesystem kompatibel ist. Da ich das Auto benötige um zur Arbeit und zur Uni zu kommen, benötige ich einen neuen sehr leichten faltbaren Rollstuhl.
Nun meine Frage: Kann ich mich bezüglich einer Kostenübernahme oder Förderung eines neuen sehr leichten faltbaren Rollstuhls noch an jemand anderen als an die Krankenkasse wenden?
Da mein derzeitiger Rollstuhl erst ca.3 Jahre alt ist und ich für den schon ein Jahr gekämpft habe.
Vielen Dank im Voraus,
Diana
mein Name ist Diana, 21 Jahre alt und ich habe seit 8 Jahren einen Querschnitt.
Damit ich selbständig bin, habe ich schon mit 17 Jahren auf eigene Kosten, da ich noch Schülerin war, meinen Führerschein gemacht und mir ein gebrauchtes Auto mit Handgas gekauft.
Da dieses Auto so langsam den Geist aufgibt, habe ich mir einen gebrauchten VW Passt mit Handgas
und einem Verladesystem, das den Rollstuhl hinter den Fahrersitz zieht, gekauft. Allerdings kann ich das Verladesystem noch nicht nutzen, weil meine derzeitiger Carbon Starrahmen -Rollstuhl nicht mit dem Verladesystem kompatibel ist. Da ich das Auto benötige um zur Arbeit und zur Uni zu kommen, benötige ich einen neuen sehr leichten faltbaren Rollstuhl.
Nun meine Frage: Kann ich mich bezüglich einer Kostenübernahme oder Förderung eines neuen sehr leichten faltbaren Rollstuhls noch an jemand anderen als an die Krankenkasse wenden?
Da mein derzeitiger Rollstuhl erst ca.3 Jahre alt ist und ich für den schon ein Jahr gekämpft habe.
Vielen Dank im Voraus,
Diana
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Antworten
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Theoretisch gibt es weitere Ansprechpartner, jedoch kann man jetzt keine direkte Antwort darauf geben, da es nun davon abhängt warum und weshalb du den vergangenen Rolli erkämpfen musstest und unter welcher Maßgabe die Bewilligung dann erteilt wurde.
Je nach Einsatzbereich übernehmen verschiedene Kostenträger die Kosten für benötigte Hilfsmittel.
Die Zuständigkeiten sind im Regelfall klar abgegrenzt:
Krankenversicherung (§ 33 SGB V): Hilfsmittel, die zur Krankenbehandlung dienen.
Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI): Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen (siehe rechte Spalte).
Rentenversicherung ( § 15 SGB VI i. V. m. § 25-31 SGB XI): Hilfsmittel, die der medizinischen Rehabilitation dienen.
Unfallversicherung (§ 31 SGB VII): Im Falle eines Arbeitsunfalls oder Berufsunfähigkeit.
Aber hier auch ein Frage-Thread aus der Datenbank, da du als "Studentin" als Erwerbstätige eingestuft wirst, ist diese Frage und die Antworten in diesem Thread recht Informativ!
https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/test-14/
Gruß
rollispeedy
0 -
Hallo rollispeedy,
danke, dass Du so schnell geantwortet hast. Damals musste ich so lange für meinen Rollstuhl kämpfen, weil es ein Carbonrollstuhl war, der über die Standardpauschale ging.
Ich werde mich jetzt zunächst erstmal mit den einzelnen Ämtern befassen, um dann zu schauen, ob sich etwas ergibt.
Gruß
Wheely08
0 -
Frag doch einfach mal deinen Sachbearbeiter bei der DRV und erkläre ihm das Problem - schließlich geht es darum die "Erwerbsfähigkeit" zu erhalten... ob er im Ramen der Kfz-Hilfe Möglichkeiten (Zusatzausstattung) sieht...
Aber im Grunde muss auch ich sagen, "es gibt keine Doppelversorgung, wenn sie nicht erforderlich ist" . Und in deinem Fall, wie es erscheint, wäre es eine Doppelversorgung. Unabhängig des jetzigen starren Rollirahmens, daher besteht ja die Wahlmöglichkeit bei der Beschaffung des Rollstuhls.
Denn deinen jetzigen Rolli hast du unter bestimmten Argumentationen durchgesetzt. Ein Carbonrollstuhl gehört "nicht zur standardisierten Regelversorgung, hier muss ein besonderer Bedarf bestehen.
Nun müsste man fragen, warum muss es jetzt auf einmal mit ein Aktiv-Rolli sein, der bei der letzten Verordnung wohl auch zur Debatte stand seitens der KK? (Wenn du nun einen neuen brauchen würdest wegen veränderten Körpermaßen.... )
Die KK und auch andere Kostenträger kaufen oft in Kontingenten die Dienstleistungen bei den Herstellern ein, wer das günstigste Angebot anbietet, das sind meist Alu-/Stahlrahmenrollis, bekommt den Zuschlag. Die Rabatt-Abrechnung mit dem Hersteller wird direkt durchgeführt und geht an Sanitätshaus und Rolliinhaber vorbei.
Den wahren Preis, den die KK bezahlt, bekommt kein Außenstehender mit.
Aber ich wünsche dir viel Erfolg!!!! Wäre toll, wenn du berichten würdest, wie es weiter geht. Ist bestimmt für andere ebenso interessant, die einen zweiten Rolli benötigen.
Gruß
rollispeedy
0 -
rollispeedy hat geschrieben:
Nun müsste man fragen, warum muss es jetzt auf einmal mit ein Aktiv-Rolli sein, der bei der letzten Verordnung wohl auch zur Debatte stand seitens der KK? (Wenn du nun einen neuen brauchen würdest wegen veränderten Körpermaßen.... )
Aber ich wünsche dir viel Erfolg!!!! Wäre toll, wenn du berichten würdest, wie es weiter geht. Ist bestimmt für andere ebenso interessant, die einen zweiten Rolli benötigen.
Gruß
rollispeedy
wheely schrieb:
Allerdings kann ich das Verladesystem noch nicht nutzen, weil meine derzeitiger Carbon Starrahmen -Rollstuhl nicht mit dem Verladesystem kompatibel ist.
@wheely
vielleicht wäre ein Antrag auf das passende Verladesystem erfolgreicher da nachvollziehbar?
Gruß Hugo
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HugoH,
das habe ich auch gelesen!
Es ist aus der Sicht des Kostenträgers. (Ausgaben der KK sind zu begründen vor dem
Und da muss man schon Fragen, warum das nicht vorher bedacht wurde.
Denn die KK gibt nicht "gerne" doppelte Hilfsmittelkosten aus, weil man sich anders orientiert hat - sie wird auf den ÖPNV verweisen.
Das nun ein neues Auto vor der Tür steht, welches man benutzen möchte, obliegt nicht der KK.
Wenn ich mir morgen ein anderes Auto kaufe, bekomme ich nicht automatisch einen neuen Rolli, nur weil ich nicht auf die Bedürfnisse, die ich beim Autokauf zu beachten habe, nicht berücksichtigt habe. Abgesehen davon, wie wurde der Carbonrolli-Starrrahmen in der Vergangenheit transportiert? Warum muss die KK für die Folgekosten, das nicht Berücksichtigen der besonderen Anforderung beim Autokauf, aufkommen?
Gruß
rollispeedy
PS: Die Solidargemeinschaft der KK-Mitglieder sind am Ende die Bezahler der gewährten Hilfsmittel. Um hier eine faire Verteilung unter den Kassenmitglieder zu gewährleisten gibt es eben Gesetze und Verordnungen die die Verhältnismäßigkeit der Ausgaben, die auch durch die Sozialgesetze vorgegeben werden, regeln.
Ich könnte es auch so Sagen oder Umschreiben, ich kaufe mir eine neue Eigentumswohnung, nun stelle ich fest, meine alte Einbauküche passt nicht , müssen dann die Miteigentümer des Wohnhauses mir nicht ein neuen Einbauküche bezahlen? 🥺
0 -
Naja, die TE hat ja das Fahrzeug auf eigene Kosten gekauft, muß also nicht beantragt werden.
Sie könnte die Hebeeinrichtung entfernen (war keine dran) und eine neue beantragen.
Nach meinen Infos ist das ein anderer Antrag als der der Fahrzeughilfe.
Dein PS. dürfte hier ja wirklich deutlich überzogen weil nicht zutreffend sein! 🥺
Gruß Hugo
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HugoH hat geschrieben:
Naja, die TE hat ja das Fahrzeug auf eigene Kosten gekauft, muß also nicht beantragt werden.
Sie könnte die Hebeeinrichtung entfernen (war keine dran) und eine neue beantragen.
Nach meinen Infos ist das ein anderer Antrag als der der Fahrzeughilfe.
Dein PS. dürfte hier ja wirklich deutlich überzogen weil nicht zutreffend sein! 🥺
Gruß Hugo
Es bezog sich darauf, darüber nachzudenken, ob ein Kostenträger einen 2. Rolli gewähren muss - weil das Auto nicht das richtige ist - obwohl der erste Rolli nach Wunsch angefertigt wurde und im Grunde noch seinen Dienst tut.
Und die nächste Frage stellt sich ebenso, wenn ein behinderter Mensch sich ein Auto kauft, muss dann ein Kostenträger die Folgekosten (Umbaukosten) automatisch übernehmen?
Wie würdest du entscheiden, wenn es direkt aus deiner Geldtasche finanzieren müsstest - welche Bedingungen müssten erfüllt sein, um einen neuen Rolli bei dir zu beantragen (Alter - von der letzten Bewilligung, Verschleiß, Rentabilität, Wertverlust ...) ?
Ich sage es dir mal auf dieser Art - damit du auch mal den Sachbearbeiter verstehst der eventuell nicht behindert ist und brav nach dem Buchstaben der Verordnung handelt und auch wenn manches im Einzelfall ungerechtfertigt erscheint .
Die gesetzlichen Krankenkassen sind wie alle anderen Träger der Sozialversicherung selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsträger die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht organisatorisch und finanziell selbstständig durchführen.
Regelungen wie Verordnungen zu sehen sind, werden mit den hausgemachten Dienstanweisungen einer KK, also von den Versicherten selbst über die Selbstverwaltung, bestimmt. (Das mal am Rande)
Der Antrag für weitere Einbauten läuft über die gleiche Verordnung (KfzHV §7), auch wenn der Antrag anders aussieht oder der Kostenträger ein anderer ist.
Entschuldige somit die "Überspitzung meines Postskriptum" im meiner letzten Antwort in diesem Thread 😉
...aber ich habe da eben eine differenzierte Auffassung, wie unser Sozialsystem funktioniert zu den Menschen, da sie persönlich betroffen sind, dies eventuell anders sehen möchten.
Bin ja selber gespannt, ob und wie sie es bewerkstelligt einen Kostenträger zu finden.
Würde mich freuen, dazu wieder etwas zu hören und wünsche ihr auch gutes gelingen !!! 😀 !!!
Gruß
rollispeedy
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Darum hatte ich als Alternativvorschlag folgendes geschrieben:
@wheely
vielleicht wäre ein Antrag auf das passende Verladesystem erfolgreicher da nachvollziehbar?
Gruß Hugo
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Ob 4000€ Verladesystem + Einbau oder Rolli???
Der Versuch ist es Wert! Keine Frage. Aber einen "starren Rolli" in einen Passat ???
Aber dennoch... muss die KK für die Folgekosten eines privaten Autokaufs aufkommen?
Gruß
rollispeedy
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Einige Beiträge wurden entfernt, da sie nicht zielführend waren. Bitte unsere Netiquette beachten!
Für Verladesysteme ist die KK grundsätzlich der falsche Ansprechpartner. Da sind andere zuständig. Aber das wurde bereits benannt.
Wir bitten übrigens darum, Grundsatzdiskussionen an entsprechender Stelle (Plauderecke) zu führen.
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Leistungen ist bitte auch an geeigneter Stelle und allgemein zu führen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt einzig den entsprechenden Sachbearbeiter/innen und nicht dieser Community.
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