Welche Steuerklasse passt bei Ehepaare?

Hallo liebe Leute,
bitte klären Sie mich auf, denn ich habe große Fragezeichen in mein Kopf: Ich habe 50% Behinderung,dennoch arbeite ich Vollzeit, also 43 Stunde die Woche und habe Steuerklasse 3. Von mir wird von Finanzamt nicht viel abgezogen, aber dafür von meine Frau. Sie arbeitet Teilzeit und hat die Steuerklasse 5. Jährlich geht von uns über 3000 Euro ins Finanzamt und wir haben in 2015 nur 500 Euro raus bekommen.
Ist es korrekt, oder sollen wir unsere Steuerklassen ändern?

Bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen und grüße Sie freundlich.

Antworten

  • Da hier keiner weis wie die Einkommensverhältnisse bei dir effizient sind... (unterliegt ja auch dem Steuergeheimnis) ....warum fragst du nicht den Sachbearbeiter des FA der deine Steuererklärung bearbeitet? Oder lässt du deine Steuererklärung bei einem Steuerfachmann anfertigen, dann kannst du den ebenso fragen.

    Ich denke nicht, das diese Art von Fragen hier, in deinem Sinne, beraten und geklärt werden dürfen.

    Gruß
    rollispeedy
  • The user and all related content has been deleted.
  • Grundsätzlich :

    Wer das höherere Einkommen hat in Klasse III
    Wer das niedrigere Einkommen hat in Klasse V


    Wenn beide Einkommen annähernd ähnlich sind kommt auch die IV/ IV für Beide infrage.

    Tipp : auch evtl. einen Freibetrag eintragen lassen. Dann werden weniger Steuern von Gehalt / Lohn einbehalten. Schmälert aber auch die Erstattung im folgenden Kalenderjahr. Lohnt sich vor allem bei AN , die pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.Auch daran denken , dass der Freibetrag für eine evtl. Behinderung / Schwerbehinderung ( ab GdB 30 ) dem Finanzamt mitgeteilt wird. Nachweis durch den Anhang zum Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes/ Landratamtes.
  • Grenzer1964 hat geschrieben:
    Grundsätzlich :

    Wer das höherere Einkommen hat in Klasse III
    Wer das niedrigere Einkommen hat in Klasse V




    ist ein wenig falsch ausgedrückt!

    Es müsste heißen " das höhere Einkommen - bei doppelten Einkommen - bekommt die niedrigere Steuerklasse (2,3 - die 2 bei
    Anrechnung einer Bedarfsgemeinschaft/Wohngemeinschaft und andere Konstellationen) zugewiesen".
    Jedes weitere Einkommen mit (4,5,6....)

    Man kann sich bei doppelten und/oder mehrfachen Einkommen auch zu anderen Steuerklassen-Konstellationen bzw Variationen
    einstufen lassen. Zum Beispiel 2/4 usw. .
    Die Steuerklassenkombination 4/4 (gesetzlicher Regelfall) geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen.
    Die Steuerklassenkombination 3/5 ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der
    gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse 3 ca. 60 % und der Ehegatte mit Steuerklasse 5 ca.
    40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

    Aber hier eine klare und zuverlässige Aussage zu treffen, muss man einen Steuerfachmann befragen, der die Einkünfte/Ausgaben/Freibeträge der betreffenden Personen kennt.

    Davon ab, das hier in diesen Fall des Threads "kein steuerliche Rat" gemacht werden darf, da dieses einem bestimmten "Berufstandes und der gleichen anerkannten Personen" vorbehalten ist.
    Es dürfen nur "Informationen & Hinweise gegeben werden", was man in einer Steuererklärung beachten sollte!!!
    (Selbst TV Sender halten sich daran)


    Gruß
    rollispeedy
  • @ rollispeddy

    Die Angaben sind als " grundsätzlich " zu verstehen.
    Das es von Grundsätzen auch Ausnahmen gibt, dürfte weithin bekannt sein.

    Sich in einem Forum Rat zu holen und nicht einen Steuerfachmann zu fragen ist ebenfalls legitim.

    Der Hinweis auf das Fernsehen lässt mich irgendwie "schmunzeln ".


  • The user and all related content has been deleted.
Diese Diskussion wurde geschlossen.