Habe den GdB 40 erhalten. Soll ich weiter kämpfen?

Meine Anwältin möchte das ich einem Vergleichsangebot des Landesamt für Gesundheit und Soziales MVP einwilligen. Nach der Meinungen meiner Ärzte sind 40GdB zu wenig.Soll ich mein Anliegen vielleicht einen anderen Anwalt übergeben?

Antworten

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  • Ein Versorgungsamt "bietet keinen Vergleich an". Es kann durch eine neue Bewertung zu neuen Erkenntnissen kommen und einen neuen GdB zuerkennen.
    Sollte dennoch ein höherer GdB aus seiten des Versorgungsamtes zuerkannt werden, müssen weitere gesundheitliche Einschränkungen im Sinne des SGBs geltend gemacht werden.
    Siehe dazu auch:
    https://www.myhandicap.de/schwerbehinderung/

    Man kann nun vor dem Sozialgericht um einen höheren GdB, mit den bisherigen vorliegenden Erkenntnissen, kämpfen aber dann wird ein neues gerichtliches Gutachten erstellt . Das Gericht bestellt einen Gutachter, der mit den vorhandenen vorliegenden med. Befundberichten eine Bewertung vornimmt. Ob dieser Weg dann Sinnvoll ist, musst du selber wissen, da es auch eine grundsätzliche andere GdB - Bewertung ergeben kann. Das Gericht bewertet die Ausführungen des Gutachters und trifft eine abschließende maßgebendes Urteil. Welches dann bindend ist.

    Gruß
    rollispeedy
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