Freistellung von Mehrarbeit

Guten Morgen, ich bin FA. für Bäderbetriebe und
habe mal wieder eine Frage. Ich habe eine Freistellung von Mehrarbeit bei meinem
Betriebsleiter und Betriebsrat beantragt.

Habe schon seit längeren sehr viel Stress im Betrieb. Wir haben eine 5 Tage Woche mit
Wochenenddienst wo es dann 2 Tage in der Woche frei gibt.

Es gibt eine Schicht da arbeite ich von Montag bis Freitag und am Wochenende RB (Rufbereitschaft). Wenn man mich da anrufen würde das ich los muss, was schon oft passiert ist! Zählt das denn zu Mehrarbeit? Den der Tarifvertrag sagt ja 5 Tage Woche.

Wer kann mir helfen, ich habe schon viel drüber gelesen bin aber zu keinem Ergebniss gekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim

Antworten

  • (...)

    Laut deinem Arbeitsvertrag, wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Ruf-Bereitschaft inbegriffen.
    Mehrarbeit = Überstunden sind über den im Arbeitsvertrag (Tarifrechtliche vereinbarte Arbeitszeit) ausgeübte Arbeitszeiten.

    Bist du nach dem regulären Schichtplan, inkl. der Bereitschaftszeit und nach den tariflichen Arbeitszeiten, beschäftigt, ist es keine "Mehrarbeit" im Sinne der Befreiung von Mehrarbeit nach dem SGB IX.

    Mehrarbeit geht über den vereinbarten Arbeitszeiten (im Tarif ausgehandelte Arbeitszeiten beachten) hinaus. Hast du z.B. vertraglich eine 40 Std-Woche ist die 41 Stunde erst eine Mehrarbeitsstunde.


    Gruß
    rollispeedy
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    @Hans-Joachim: Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

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