24h Pflege

Hallo!
Ich habe 24h Pflege beantragt.
Ein arztliches Gutachten von meinem Hausarzt und Neurologin sowie vom MdK liegt vor. Jetzt soll ich beweisen das ich zu jeder Zeit in der Vergangenheit nicht alleine war. Ist das rechtens?

«1

Antworten

  • Warum soll das nicht rechtens sein? Es heisst doch 24h Pflege oder?
    Gruß Hugo
  • Wenn den Threatersteller richtig deute, wurde die 24h Pflege jetzt erst beantragt.
    Daher sollten die Gutachten doch ausreichen, unerheblich davon, wie die Pflege in den Jahren davor gehandhabt wurde?

    Es geht ja um den jetzt Zustand, nicht den Zustand vor 5/10/15/20 Jahren
  • Wie du richtig erkannt hast wurde die 24Std Pflege erst beantragt. Ich gehe darum davon aus daß der TE die Forderung nicht ganz richtig interpretiert hat. Er braucht ja offenbar seit der Antragstellung 24Std Pflege, dies soll er nun eben nachweisen wer das seit Antragstellung macht.
    So ist mein Verständnis bei der Fragestellung.
    Gruß Hugo
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo! Danke für die Antworten.
    Ich bin seit mehreren Jahren auf 24h Pflege angewiesen. ( Das wurde von Anfang an vom MdK festgestellt. )
    Das Familienmitglied, dass mich über 7Jahre !! gepflegt hat, will jetzt ein eigenes Leben führen. Habe deshalb Antrag auf selbstbestimntes leben gestellt.
    Aktuelle ärztliche Gutachten einschließlich MdK bestätigen mir erneut 24h Pflege.
    Jetzt geht das ganze vom Amt ständig hin und her. Nun soll ich eben nachweisen das ich in der Vergangenheit jederzeit einen"Babysitter" hatte.VG

  • Danke für die Aufklärung.
    Die Lösung sieht ganz einfach aus, lass dir von dem Familienmitglied welches dich 24Std gepflegt hat bestätigen daß dies geschehen ist..
    Gruß Hugo
  • jenner hat geschrieben:
    Tantalus hat geschrieben:
    Hallo!
    Ich habe 24h Pflege beantragt.
    Ein arztliches Gutachten von meinem Hausarzt und Neurologin sowie vom MdK liegt vor. Jetzt soll ich beweisen das ich zu jeder Zeit in der Vergangenheit nicht alleine war. Ist das rechtens?

    Hallo Tantalus,

    die Frage ist, was mit "zu jeder Zeit in der Vergangenheit" gemeint ist. Haben sie dir nichts konkretes dazu geschrieben?

    VG jenner

    Mit "zu jeder Zeit " ist rund um die Uhr gemeint oder auch 24Std genannt.
    Gruß Hugo
  • The user and all related content has been deleted.
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo!
    Ich würde auch gerne wissen wie weit die Vergangenheit liegen muss.
    Ich beantrage ja nicht rückwirkend, sondern ab 01.01.2017.
    VG
    Tantalus
  • Tantalus hat geschrieben:
    Hallo!
    Ich würde auch gerne wissen wie weit die Vergangenheit liegen muss.
    Ich beantrage ja nicht rückwirkend, sondern ab 01.01.2017.
    VG
    Tantalus


    Du beantragst wenn die Hilfe erforderlich ist, du kannst nichts beantragen was evtl. am 01.01.2017 vorliegt, bei Antragstellung muß dies vorliegen.
    Irgendwie sind deine Zeilen nicht stimmig!
    Warum mußtest du überhaupt einen neuen Antrag stellen wenn du schon seit 7 Jahren als 24Std pflegebedürftig anerkannt bist.
    Mag der Familienangehörige die Bestätigung nicht ausstellen?
    Passt alles nicht so richtig.
    Gruß Hugo 🥺
  • Hallo Ihr!
    Danke für Euer Interesse und Eure Antworten.
    Vielleicht fällt Euch doch noch ein Tipp ein an wen ich mich noch wenden könnte.
    VG Tantalus
  • The user and all related content has been deleted.
  • Ja, hat er. Dauert noch.
    Gruß Hugo
  • Hi, nochmal!
    Eigentlich bin ich ja eine Tantaline, aber ich fand das klang nicht so gut. 😃 😃

  • Tantalus hat geschrieben:
    Hi, nochmal!
    Eigentlich bin ich ja eine Tantaline, aber ich fand das klang nicht so gut. 😃 😃




    ...man könnte meinen, du 'verkasperst' das Forum hier!

    Eine "Nachfrage" des Kostenträgers ist vom Verständnis her legitim, jedoch hat es in der Umsetzung zu einer Betreuung keinen Einfluss da es durch einen "Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK)" bestätigt wurde.
    Es setzt sich kein Kostenträger über das Gutachten des eigenen eingesetzten medizinischen Gutachters hinweg. Und das Gutachten sagt aus, dass eine "zukünftige 24h Pflege" umzusetzen ist.

    Deine bisherigen Antworten in diesem Thread klingen daher ein wenig verworren und unzutreffend.

    🥺 🥺 🥺
    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy,
    mit dem entsprechenden Input würdest du schon verstehen um was es genauer geht. Nicht jeder möchte sich hier öffentlich ausbreiten!
    Gruß Hugo
  • The user and all related content has been deleted.
  • HugoH hat geschrieben:
    rollispeedy,
    mit dem entsprechenden Input würdest du schon verstehen um was es genauer geht. Nicht jeder möchte sich hier öffentlich ausbreiten!
    Gruß Hugo

    jenner hat geschrieben:
    rollispeedy,
    wir haben ja glücklicherweise auch die Möglichkeit uns über PN auszutauschen, wenn es nicht öffentlich sein soll.

    VG jenner


    ....welchen Sinn hat es dann, wenn ihr teilweise hier etwas öffentlich kund tut, ...und andere Dinge wiederum privat euch schreibt? Das ergibt für Leser des Thread keinen Sinn!

    Dann solltet ihr alles im PN - Bereich euch weiter schreiben, ansonsten verwirrt es jeden anderen ebenso, der den Thread verfolgt. Abgesehen davon, jeder User ist soweit anonym hier, wie er sich durch sein Profil preis gibt.
    Und es ist eigentlich nicht der Zweck bruchweise Dialoge, ohne Zusammenhang im Thread nachzulesen.

    Gruß
    rollispeedy

  • Soll ich etwa, weil es dir nicht gefällt, eine PN unbeantwortet lassen wenn mich ein Hilfesuchender auf diese Art kontaktiert?
    Völliger Blödsinn ist das Profil ins Spiel zu bringen wenn es um Details in der Sache geht!
    Nicht weinen, auch du hast die Möglichkeit per PN nachzufragen wenn dich fehlende Details , die nicht öffentlich geschrieben wurden,interessieren! 😉
    Gruß Hugo
Diese Diskussion wurde geschlossen.