Rückwirkende Grundsicherung

Hallo, ich habe vor ein paar Tagen meinen Rentenbescheid mit voller Erwerbsminderung erhalten. Laut Bescheid erhalte ich die Rente rückwirkend für 23 Monate. Die Rente beträgt 450 € kann ich jetzt rückwirkend Grundsicherung beim Sozialamt beantragen? Ich kann nichts dafür wenn der Rententräger so lange für die Bearbeitung benötigt. Danke im voraus.

Antworten

  • Hallo,
    nein, Grundsicherung gibt es nur ab Antragstellung!
    Wo von hast du denn die 23 Monate gelebt bist die Rente bewilligt war?
    Wenn du keine Sozialleistungen bekommen hast während der 23 Monate bekommst du ja eine satte Nachzahlung.
    Ansonsten werden sie verrechnet.
    Gruß Hugo
  • Sorry das hätte ich dazu schreiben sollen. Bis die Rente entschieden war habe ich Hartz IV erhalten und das Jobcenter möchte jetzt fast die komplette Rentennachzahlung zurück. Vor dem Harz IV hatte ich Arbeitslosengeld und davor Krankengeld. Gruß
  • Aha, also ist das geklärt, die Nachzahlung wird mit den bezogenen Leistungen während der 23 Monate verrechnet. Das ist auch gut so.
    Jetzt solltest du umgehend einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
    Gruß Hugo
  • Ja der Antrag ist schon gestellt. Aber ist schon eine Sauerei die lassen sich zwei Jahre Zeit inklusive Widerspruch und so weiter und der kleine Mann muss es wieder ausbaden. Also hätte man auf Verdacht zeitgleich einen Antrag beim Sozialamt und zur Sicherheit noch einen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen sollen. 😀 danke erstmal für die Infos Gruß Matthias
  • Auf Verdacht lassen sich keine Anträge stellen.
    Hunger mußtest du doch nicht leiden, warum also die Kritik.
    Es dauert nun einmal bei Erwerbsminderungsrente bis alles seinen Gang gegangen ist, ich habe knapp 4 Jahre gebraucht.
    Gruß Hugo
  • Abgesehen davon, die Regelsätze sind identisch!

    Rollispeedy
  • acet78 hat geschrieben:
    Ja der Antrag ist schon gestellt. Aber ist schon eine Sauerei die lassen sich zwei Jahre Zeit inklusive Widerspruch und so weiter und der kleine Mann muss es wieder ausbaden. Also hätte man auf Verdacht zeitgleich einen Antrag beim Sozialamt und zur Sicherheit noch einen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen sollen. 😀 danke erstmal für die Infos Gruß Matthias


    Hallo!
    Bis zur Entscheidung Rente ja/nein und ab wann, MUSSTE das JC für dich bezahlen, das steht so in den Gesetzen! Von daher hätte ein Antrag beim Sozi oder Wohngeld keinen Erfolg gehabt.
    Ich verstehe es übrigens immer noch nicht so ganz. Du hast doch Regelsatz und Miete sicherlich vom Amt bezahlt bekommen, in der Zeit. Von daher ist es klar, dass es sich jetzt, da (nachträglich) Einnahmen aus dieser Zeit fliessen, diese nach Abzug der monatlichen Versicherungspauschale von 30€, zurückfordert!
    Was verstehst du daran nicht? Auch in der künftigen Grundsicherung wird deine Rente VOLL angerechnet und da gibts nichtmal die Versicherungspauschale, da kannst du von der Rente monatlich lediglich (anteilig) Hausrat-, Haftpflichtversicherung sowie Mitgliedsbeiträge beim VDK oder in manchen Städten auch Mieterschutzbund, geltend machen!

    Unterm Strich bekommst du also noch 690€ (23x 30€ VPauschale) zur freien Verfügung ausbezahlt.

    Gruss,
    little