Steht die Grundsicherung auch 18-jähr. Schülern zu, die während der Schulzeiten im Internat leben?
Steht die Grundsicherung auch schwerstbehinderten Schülern zu, die 18 Jahre alt sind und während der Schulzeiten (Mo-Fr.) im Internat untergebracht sind, weil die Schule zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegt? von Freitag Mittag bis Montag Morgen und in den Ferien ist die 18-jährige Tochter bei den Eltern.
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Antworten
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Hallo Bestemo
um die Frage zu beantworten fehlen uns einige Hintergrundinformationen.
Zum Beispiel wär die Kosten für das Internat trägt.Auch die Finanzlage der Eltern ect.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Der Vater des Mädchens ist alleinerziehend und selbst schwerbehindert, aber erwerbstätig. Die Schule ist eine LVR-Schule mit Internat. Die Kosten der Schule und des Internates trägt der LVR. Der Vater ist nicht vermögend und hat ein durchschnittliches Einkommen (weit unter 100.000€)
Die junge Volljährige hat außerdem Pflegestufe II (nach altem Stand, die neue Gruppierung erfolgt bald). Sie wird nach der Schulzeit (voraussichtl. in 2 Jahren) in einer WfbM arbeiten und ggf. in einer Wohngruppe leben. Sie wird dauerhaft erwerbsgemindert sein.
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Auf der Seite der "Körper- und Mehrfachbehinderten gibt es eine Info-Broschüre dazu. Eventuell kannst du hier nützliche Informationen zur Grundsicherung ableiten?
Information zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2015online.pdf
Und für die weitere Fragen gibt noch eine Info zur "Regelbedarfsermittlung"
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Regelbedarfsermittlungsgesetz_Vereinfachte-Ber%C3%BCcksichtigung-von-Unterkunftskosten.pdf
Weitere Infos zum Thema für behinderte Menschen: http://bvkm.de/recht-ratgeber/
Es ist ein Umfassendes und auf die persönlichen Lebensumstände schwieriges Thema, was nicht sooooo unmittelbar immer so einfach und direkt zu Beantworten ist.
Sind die Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Grundsicherung vorhanden (in diesen Fall z.B. "Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung") ???????
Danach wird das Einkommen des Antragstellers bewertet, hierzu können auch bereits geleistete Sozialleistungen angerechnet werden.
Siehe dazu Familienratgeber von "Aktion Mensch e.V." : https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/grundsicherung.php
Die Finanzlage der Eltern ist hierbei außen vor - sofern Sie weniger als 100 000€ Einkommen haben.
Es zählt das Einkommen der betreffenden Person.
Ein Beratungsgespräch mit dem "Grundsicherungsamt" (dieses Amt ist meist beim Sozialamt angesiedelt), einer Beratungsstelle eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege oder eines Sozialverbandes ist da effizienter als hier im Forum.
Bei einer Beratungsstelle sind individuelle Fragen schneller erörtert als hier im Forum.
Gruß
rollispeedy
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