Hallo,
leider hat mich Dr. Google in der Frage völlig im Stich gelassen. Ich finde da nur Informationen für pflegebedürftige Angehörige und Arbeit, wann sie freigestellt werden, welche Ersatzleistungen es geben kann, Urlaub usw.
ABER: Ich habe nun zum wiederholten Mal einen Antrag auf Pflegestufe, jetzt eben auf Pflegegrad gestellt. Wenn ich tatsächlich einen Pflegegrad zugesprochen bekomme, muss ich dem Arbeitgeber die Tatsache der Pflegebedürftigkeit melden?
Beim Schwerbehindertenausweis ist man dazu ja nicht verpflichtet. Den darf man auch in der Schublade lassen und verzichtet damit halt bewusst auf Nachteilsausgleiche.
Jumanji
Hallo jumanji, Ralf hat Recht. Pflegebedürftig ist man erst wenn man keine Arbeit mehr bei einem Arbeitgeber verrichten kann und die Pflegekasse es durch den Mdk bestätigen lässt, oder man ist Rentner und hat Bedarf an Pflege. Die Pflegekasse ist keine zweite Krankenkasse. Hat zum Beispiel eine pflegebedürftige Person einen Unfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten wie bei anderen Versicherten auch. Kompliziert, bürokratisch aber so schützen die Kassen ihr System vor Betrug. Das bedeutt aber nicht das du keinen Bedarf an Hilfe anmelden darfst. Die Trägerschaft liegt hier woanders. Vielleicht kann sogar dein Arbeitgeber etwas erreichen wenn du ihm die Sachlage erklärst. Bis dann, mit fdl. Grüssen.
https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/arbeit_mit_behinderung/
Ich kannte auch jemanden, der mit Pflegestufe berufstätig war.
Hallo,
hm… so sind die Ansichten unterschiedlich…
Natürlich schließen Pflegestufe und Arbeiten sich nicht aus… Mal ehrlich, was interessiert es meinen PC auf der Arbeit, ob ich morgens Hilfe beim Duschen und Anziehen muss? Ich muss da nur meine Arbeit mit machen. Dafür reicht mein Bewegungsradius aus und da ich keine geistigen Einschränkungen habe, kann ich doch auch meiner Arbeit nachgehen!
Es ist eben nur eine leichte Bürotätigkeit, die ich machen kann. Steinbruch oder Straßenbau sind jetzt nicht so die Arbeitsplätze, die ich noch erfüllen kann.
Zudem wird es doch auch einige Tetraplegiker geben, die Autofahren, ihrer Arbeit nachgehen und 24 Stunden Assistenz um sich haben. Sprich auch jemand, der sie auf der Arbeit zum Klo begleitet. Soll denen dann eine Pflegestufe verwehrt werden?
Jumanji
Hallo zusammen,
Arbeit und Pflegestufe bzw. Pflegegrad (egal wie hoch) an sich schließen sich selbstverständlich nicht gegenseitig aus. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche und voneinander unabhängige Themenkomplexe.
Hallo Jumanji,
vielen Dank, dass du die Ergebnisse deiner Recherche mit der Community teilst.