Auszahlung rente

Ich habe seit 2012 eine teilweise Erwerbsminderungrente (Berufsunfähigkeit) habe dann am 1.6.16 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungrente gestellt. Dieser Antrag wurde jetzt zum 1.1.2017 bewilligt. Jetzt meine Frage. Wird für die Auszahlung nicht der Tag der Antragstellung Genommen? Das heißt eine Rückzahlung vom 1.6.16 bis 31.12.16. Mit freundlichen Grüßen Werner Dossinger

Antworten

  • Hallo,
    du meinst sicher eine Nachzahlung?
    Die Bewilligung ist aber erst zum.01.01.2017, da gibt es keine Nachzahlung.
    Warum erst ab 01.01.2017 müsste im Bescheid stehen. Vermutlich sind die Bedingungen erst dann erfüllt.
    Im Zweifel die DRV mal anrufen.
    Gruß
    Hugo
  • Ob und wann eine Rente zu zahlen ist, stellt die Rentenversicherungen nach den gesetzlichen Vorgaben fest nach Antragsstellung.
    In deinem Fall ist der frühstmögliche Rentenbeginn dein Antragsdatum, so weit so richtig. Jedoch stellt der Rentenversicherer fest, wann der eigentliche Zeitpunkt gegeben ist.
    Hinzu kommt, hier weiß nun keiner, ob du eventuell dennoch einen Job nachgegangen bist.

    Im Rentenbescheid sind alle dazu, wie der User "HugoH", gemachten Angaben. Eventuell hast du in der Vergangenheit ein Schreiben der DRV übersehen und nicht beantwortet??? Waren andere Leistungsbezüge noch zu verrechnen????

    also, man kann hier keine konkrete Antwort geben, da einfach die Infos dazu fehlen! Ruf einfach mal bei deiner Sachbearbeitung der DRV an... diese sind im Schriftkopf des Bescheides oder gehe einfach zu einer "Auskunft und Beratungsstelle der DRV".
    Bei einem kurzen und informellen Telefonat mit der DRV, weißt du, ob du einen Widerspruch einlegen solltest.

    Gruß
    rollispeedy

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